++ Stadt Trier erlässt Allgemeinverfügung: Böllerverbot auf dem Hauptmarkt an Silvester! ++

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Foto: Steil-TV

Stadt Trier erlässt Allgemeinverfügung – Feuerwerksverbot rund um den Hauptmarkt an Silvester und Neujahr

TRIER. Die Stadt Trier verhängt auch zum Jahreswechsel 2025/2026 ein Böllerverbot auf dem Hauptmarkt. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes hervor. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026in der zentralen Innenstadtzone untersagt.

Die Regelung gilt verbindlich und mit sofortiger Wirkung.

🚫 Wo genau das Feuerwerksverbot gilt

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Das Böllerverbot umfasst den gesamten Hauptmarkt sowie angrenzende Bereiche bis zum Beginn der Dietrichstraßeund der Fleischstraße. Die genaue Abgrenzung ist in einer Karte festgelegt, die Bestandteil der Allgemeinverfügung ist.

👉 Wichtig: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob es sich um private Feiern oder öffentliche Zusammenkünfte handelt.

⚖️ Rechtliche Grundlage und sofortige Vollziehung

Die Stadtverwaltung Trier stützt das Verbot auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz sowie auf das Sprengstoffrecht. Zusätzlich wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.

Das bedeutet:

  • Ein möglicher Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung

  • Das Verbot gilt uneingeschränkt, auch wenn rechtliche Schritte eingelegt werden

Begründet wird dies mit dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Gefahrenabwehr – insbesondere angesichts:

  • hoher Besucherzahlen

  • enger Platzverhältnisse

  • historischer Bausubstanz

  • erhöhter Verletzungs- und Brandgefahr

Einsicht & Rechtsmittel

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Die vollständige Allgemeinverfügung inklusive Begründung kann nach Terminvereinbarung beim Ordnungsamt der Stadt Trier eingesehen werden.

📍 Ort:
Stadtverwaltung Trier – Ordnungsamt
Wasserweg 7–9, Gebäude Telekom
Telefon: 0651 / 718-4321

Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der Stadtverwaltung Trier eingelegt werden.

Böllerverbot am Hauptmarkt: bewährte Maßnahme

Bereits in den vergangenen Jahren hatte Trier rund um den Hauptmarkt ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Nach Angaben der Stadt habe sich diese Maßnahme bewährt – insbesondere im Hinblick auf:

  • weniger Verletzungen

  • geringere Sachschäden

  • mehr Sicherheit für Einsatzkräfte

  • entspannterer Jahreswechsel im Herzen der Stadt

Auch für den kommenden Jahreswechsel setzt Trier damit erneut auf kontrollierte Sicherheit statt unkontrollierter Pyrotechnik.

 Kurz & knapp

  • ❌ Kein Feuerwerk auf dem Hauptmarkt

  • 📆 Gültig: 31.12.2025 & 01.01.2026

  • 📍 Zone: Hauptmarkt + angrenzende Straßen

  • ⚠️ Sofort vollziehbar

  • ✅ Rechtlich verbindlich

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