Geflügelpest breitet sich langsamer aus – Stallpflicht im Eifelkreis wird aufgehoben

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Foto: Arno Burgi/dpa/Symbolbild

KOBLENZ – Die Vogelgrippe breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus – allerdings deutlich langsamer. Das teilte das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) in Koblenz mit.

Im Kreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz wird die Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel an diesem Samstag aufgehoben, wie die Kreisverwaltung berichtete. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hebt die Stallpflicht am selben Tag auf.

Gesicherte Nachweise der Geflügelpest gibt es dem LUA zufolge seit 21. Oktober bei 100 Wildvögeln und bei 2 Geflügelhaltungen – eine davon im Kreis Südliche Weinstraße und eine im Rhein-Pfalz-Kreis.

Stallpflicht noch in 6 von 24 Landkreisen

Die Stallpflicht in den Kreisen Germersheim, Rhein-Hunsrück sowie Kreis und Stadt Koblenz gilt nach Angaben des LUA noch bis Ende des Jahres. Im Kreis Alzey-Worms ist sie unbefristet in Kraft. Im Kreis Bad Dürkheim sowie im Rhein-Pflaz-Kreis läuft sie Mitte Januar aus. In den anderen Kreisen besteht keine Stallpflicht.

Vogelzüge brachten das Virus mit – noch immer nachweisbar

«Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Ende Oktober», teilte das LUA mit. Die Vogelzüge ins Winterquartier seien zwar vorbei, der Erreger sei aber noch immer in der Umwelt und werde jetzt in toten heimischen Vögeln nachgewiesen – vor allem in Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen.

Tote Vögel nicht anfassen und den Veterinärämtern melden

Geflügelpest-Nachweise bei Rotfüchsen, Bussarden und Waschbären zeigten, dass weiter infizierte tote Vögel zu finden seien. Denn kranke und tote Vögel seien Teil der Nahrung dieser Tiere. Eine konkrete Gefahr für den Menschen oder für andere Tiere gebe es aber nicht. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und bei den Veterinärämtern gemeldet werden.

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