Razzia gegen Glücksspielkriminalität: 75 illegale Spielautomaten sichergestellt

0
Polizeiwagen und Polizisten bei einer Durchsuchungsaktion
Polizisten stehen vor einem Gebäude, das durchsucht wird. Foto: Gianni Gattus/dpa

KOBLENZ – Am gestrigen Dienstagabend führte das Polizeipräsidium Koblenz unter der Leitung der Polizeidirektion Neuwied in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Koblenz umfangreiche Einsatzmaßnahmen gegen die Glücksspielkriminalität durch.

Durchsuchungen, Sicherstellungen und Haftbefehl

Insgesamt wurden 21 Durchsuchungsbeschlüsse in Gaststätten, Cafés und Privatwohnungen in mehreren Regionen (u.a. Neuwied, Linz, Bad Hönningen, Bad Honnef, Troisdorf) zeitgleich vollstreckt. Rund 200 Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsbehörden waren beteiligt.

Dabei wurden 75 illegal betriebene Glücksspielautomaten und Bargeldbeträge von ca. 75.000 Euro sichergestellt. In den Objekten wurden etwa 120 Personen angetroffen und überprüft. Die elf anhängigen Ermittlungsverfahren richten sich gegen zwölf Staatsangehörige verschiedener Herkunft wegen des Verdachts der unerlaubten gewerbsmäßigen Veranstaltung von Glücksspielen (§ 284 StGB).

Im Verlauf der Durchsuchungen ergab sich ein dringender Tatverdacht gegen einen in Troisdorf wohnhaften Beschuldigten als Verantwortlichen für die Aufstellung der Automaten; gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen. Zudem wurde eine Schusswaffe gefunden, was den Verdacht eines Vergehens nach dem Waffengesetz begründet. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel soll weitere Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge der Verfahren liefern.

Vorheriger ArtikelWlan und Klimaanlage sollen Standard im Nahverkehr werden
Nächster ArtikelLuxemburg: Einbruch in Ulflingen – Zwei Einbrecher nach Fahndung festgenommen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.