Teuber: Digitalpakt II muss „nächstes Jahr starten können“ — Bund soll Mittel verstetigen

Die Schulen warten auf den zweiten Digitalpakt. Wenn es nach Bildungsminister Teuber geht, sollten die Mittel vom Bund für die Digitalisierung kontinuierlich fließen.

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Der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD). Foto: Helmut Fricke/dpa

MAINZ. Das Geld aus dem Digitalpakt für die Schulen hat Rheinland-Pfalz komplett ausgegeben. Rund 215 Millionen Euro seien an die Schulträger geflossen, sagte Bildungsminister Sven Teuber (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Rheinland-Pfalz sei damit eines der ersten Bundesländer, das die beantragten und bewilligten Mittel vollständig weitergegeben habe.

Beim ersten Digitalpakt Schule, der im Mai vergangenen Jahres auslief, hatte sich der Bund seit 2019 mit 6,5 Milliarden Euro beteiligt und 90 Prozent der Ausgaben für die Digitalisierung in den Schulen – etwa für Laptops oder digitale Tafeln – getragen. Länder und Kommunen mussten nur zehn Prozent übernehmen.

Zweiter Digitalpakt muss dringend starten

«Der Digitalpakt I ist bei uns erfolgreich abgeschlossen und jetzt ist dringend notwendig, dass wir den Digitalpakt II dann nächstes Jahr starten können», betonte der Bildungsminister. «Wir müssen nahtlos weitermachen können.» Rheinland-Pfalz verfüge über eigene Mittel für die digitale Ausstattung der Schulen. Wegen des großen Bedarfs in den Schulen müsse es aber die finanzielle Unterstützung vom Bund geben.

Bund und Länder hatten Ende vergangenen Jahres nach monatelangem Ringen eine Einigung zum Digitalpakt verkündet. Demnach sollen beide Seiten in den kommenden sechs Jahren jeweils 2,5 Milliarden Euro in die Ausstattung der Schulen mit Laptops und moderner IT investieren.

Verstetigung der Finanzmittel notwendig

Teuber erneuert seine Forderung, dass die finanzielle Unterstützung der Schulen für eine moderne IT-Infrastruktur langfristig gesichert sein müsse. Digitalisierung sei eine Daueraufgabe für die Schulen und die Schulträger, deshalb sei auch eine Dauerlösung mit einer Verstetigung der Bundesmittel erforderlich. (Quelle: dpa)

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