Einbetoniert im eigenen Haus: 31-Jähriger nach Mord an Ehefrau angeklagt!

0
Symbolbild

BAD NEUENAHR. Ein 31-jähriger Mann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler soll seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und in einer zuvor ausgehobenen Grube einbetoniert haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage wegen Mordes. Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf tödliche Gewalt in Partnerschaften. Die Unschuldsvermutung gilt.

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage – Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe

Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, wurde gegen den 31-jährigen Deutschen Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, im Juli 2025 seine getrennt lebende Ehefrau unter einem Vorwand in das von ihm bewohnte Haus gelockt, sie im Hausflur mit mehreren Messerstichen attackiert und anschließend einbetoniert zu haben.
Die Anklageschrift benennt die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe.

Scheidung im Streit – Ermittler sehen mögliches Motiv im familiären Konflikt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Opfer 2024 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Seit Anfang 2025 lief das Scheidungsverfahren.
Die 31-Jährige habe demnach finanzielle Forderungen erhoben und eine Änderung der Umgangsregelung für das gemeinsame vierjährige Kind angestrebt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte daraufhin den Entschluss fasste, die Frau zu töten. Hinweise auf eine akute Gefährdung im Vorfeld gab es laut Behörde nicht.

Einbetoniert und verfliest: Grube offenbar vorbereitet

Besonders belastend wirkt der Vorwurf der Vorbereitung: Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann bereits vor der Tat eine Grube in einem an die Garage angrenzenden Raum ausgehoben haben. Nach der Tötung habe er den Leichnam dort abgelegt, die Grube mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche anschließend „fachgerecht verfliest“.

Ermittlungen nach Vermisstenanzeige – Geständnis des 31-Jährigen

Nachdem Angehörige die 31-Jährige als vermisst meldeten, nahm die Polizei die Ermittlungen auf. Der Beschuldigte habe den Behörden gegenüber schließlich eingeräumt, seine Ehefrau getötet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Ermittler fanden die einbetonierte Leiche im Boden des betreffenden Raums und legten sie frei.

Der Mann sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz entscheidet als Nächstes über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den 31-Jährigen die Unschuldsvermutung.

Einordnung: Partnerschaftsgewalt und der Begriff „Femizid“

Der Fall reiht sich ein in die bundesweiten Debatten über tödliche Partnerschaftsgewalt.
Fachleute sprechen in solchen Fällen teilweise von Femiziden – Tötungen von Frauen, die in engem Zusammenhang mit ihrem Geschlecht und ihrer Rolle in einer partnerschaftlichen Beziehung stehen. Offizielle Klassifikationen variieren, doch statistisch stellen Partner oder Ex-Partner die größte Tätergruppe bei tödlicher Gewalt gegen Frauen dar. Eine abschließende Bewertung des vorliegenden Falls bleibt der gerichtlichen Klärung vorbehalten.

Vorheriger ArtikelEntsetzliches Verbrechen: 22-Jähriger nach brutaler Messerattacke auf Mädchen (10) angeklagt!
Nächster ArtikelStadt Trier schickt Hilfsgüter in die Ukraine: Fahrzeuge, Radlader, Sportanlage für Isjum

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.