Entsetzliches Verbrechen: 22-Jähriger nach brutaler Messerattacke auf Mädchen (10) angeklagt!

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Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen einen 22-Jährigen erhoben, der im August ein zehnjähriges Mädchen in einer Pflegefamilie mit einem Messer attackiert haben soll. Dem Mann wird versuchter Mord vorgeworfen. Die Ermittler gehen von einem besonders schweren Motiv aus. Der Beschuldigte bestreitet die Tötungsabsicht – die Unschuldsvermutung gilt.

Ermittlungen abgeschlossen: Anklage nach Messerangriff auf Kind

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nach eigenen Angaben Anklage gegen einen 22 Jahre alten Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 21. August 2025 in Schallodenbach ein zehnjähriges Mädchen mit mehreren Messerstichen schwer verletzt zu haben.
Laut den Ermittlern soll der Angriff gezielt auf den Kopf des Kindes erfolgt sein. Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus.

Kind flüchtete schwer verletzt zu Pflegeeltern

Nach Darstellung der Ermittlungsbehörde erlitt das Mädchen zwei tiefe Schnittwunden am Kopf sowie mehrere Abwehrverletzungen an den Armen. Trotz der Schwere der Verletzungen gelang dem Kind die Flucht zu seinen Pflegeeltern.
Die Wunden mussten im Krankenhaus operiert werden, die Heilung verlief laut Staatsanwaltschaft ohne Komplikationen. Mehr Rheinland-Pfalz-News

Möglicher Hintergrund: Versuch, eine weitere Straftat zu vertuschen

Die Ermittlungen zum möglichen Motiv haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Verdacht erhärtet, dass der 22-Jährige eine unmittelbar vorausgehende Straftat verschleiern wollte. Dem Mann wird zusätzlich ein versuchter sexueller Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein mögliches Mordmerkmal „Verdeckungsabsicht“ und hat daher Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Beschuldigter und Opfer lebten in derselben Pflegefamilie

Wie die Ermittlungsbehörde mitteilt, lebten der 22-Jährige und das zehnjährige Mädchen in derselben Pflegefamilie. Die gemeinsame Wohnung sei zugleich Tatort gewesen.
Die Ermittlungen zur Vorgeschichte ergaben demnach keine Hinweise darauf, dass die Tat im Vorfeld absehbar gewesen wäre.

Beschuldigter bestreitet Tötungsabsicht

Laut Staatsanwaltschaft erklärte der Beschuldigte, er habe „das, was geschehen ist“, dem Mädchen nicht antun wollen. Zu den weiteren Vorwürfen machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der Mann sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Nächster Schritt: Landgericht entscheidet über Prozess

Die Anklage wurde dem Landgericht Kaiserslautern vorgelegt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 22-Jährigen die Unschuldsvermutung.

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