SAARBRÜCKEN. Die Ladenöffnungszeiten für Automaten-Geschäfte im Saarland werden nach dem Willen der allein regierungstragenden SPD-Fraktion nicht ausgeweitet. Der Landtag in Saarbrücken lehnte nach einer teilweise erregten Debatte einen Gesetzesvorschlag der oppositionellen CDU ab.
Dieser sah längere und flexiblere Öffnungszeiten für nur aus Automaten bestehende «Kleinstsupermärkte» vor. «Die Öffnungszeiten der Läden im Saarland haben sich bewährt. Auch am Wochenende ist noch niemand wegen der Ladenöffnungszeiten verhungert», sagte der Abgeordnete Florian Schäfer (SPD). «Wir stehen für den personalisierten Einzelhandel.» Man müsse «nicht jedem Trend hinterherlaufen, nur weil ‚digital‘ davorsteht».
Arbeitsminister Magnus Jung (SPD) hatte im September in einer «Auslegungshilfe» zum Ladenschlussgesetz festgelegt, dass die «personallosen» Minimärkte mit maximal 150 Quadratmetern Fläche an Sonntagen zwischen 6 und 18 Uhr fünf Stunden lang geöffnet sein dürfen. Er begründete dies unter anderem mit dem «Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe und den Interessen der Beschäftigten».
«Versorgung sichern, wo andere aufgegeben haben»
«Es geht hier um kleine digitale Supermärkte, die genau dort Versorgung sichern, wo schon längst klassische Läden aufgegeben haben», sagte Jonas Reiter (CDU) zum Gesetzentwurf seiner Fraktion. Die Behauptung der SPD, dass bei längeren Öffnungszeiten für Automatenläden weitere Läden schließen müssten, sei «wirklich Quatsch».
Christopher Salm (CDU) verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz und Hessen SPD-Regierungen schon jetzt wesentlich liberalere Öffnungszeiten für Minimärkte beschlossen hätten.
Der Gesetzentwurf der CDU sah vor, dass die Läden, in denen es keinen persönlichen Kundenkontakt gibt und in denen per Selbstbedienung an Automaten eingekauft wird, grundsätzlich an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein dürften. An Sonntagen sollten die örtlichen Behörden aber eine Öffnungszeit von nicht weniger als acht zusammenhängenden Stunden vorschreiben dürfen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Erzeugnissen für den täglichen Haushaltsbedarf sollte dadurch verbessert werden.
Minister: Sonntag ein «Tag der seelischen Erhebung»
Minister Jung sagte, die Landesregierung lehne den Gesetzentwurf der Opposition ab, weil dieser «rechtlich hochproblematisch ist und teilweise im Widerspruch zur Verfassung steht». Mit dem Entwurf werde «ein breiter Konsens zum Ladenöffnungsgesetz» aufgekündigt. Auf dem Land würden kleine Läden akut gefährdet: «Sie sägen an dem Ast, auf dem Sie sitzen.»
Zudem sei der Sonntag laut Landesverfassung ein «Tag der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe». Auch die Kirchen wollten die Ladenöffnungszeiten nicht ändern. «Wir verschließen uns nicht einer weiteren Debatte, aber wir halten das, was wir jetzt haben, im Moment für den besten Weg.» (Quelle: dpa)















