Trier: Nie wieder wie früher – Corona-Impfopfer will Schmerzensgeld

Nach schwerem Impfschaden kämpft Mandy Klöckner vor Gericht um Schmerzensgeld. Ihr Sohn sieht gute Chancen: «So war es noch nie.»

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Für Familie Klöckner ist seit dem März 2021 alles anders. Foto: Harald Tittel/dpa

TRIER/MAINZ. Für viele ist die Corona-Pandemie längst Geschichte. Bei Familie Klöckner in Trier aber ist sie noch jeden Tag präsent. Mandy Klöckner hat bei einer Corona-Impfung Anfang März 2021 einen schweren Hirnschaden erlitten und ist bis heute rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen.

Die damalige Erzieherin in einem Kindergarten bekam den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca: Im Gehirn kam es zu einer Sinusvenenthrombose, einer gefährlichen Verstopfung der Venen, an der sie fast gestorben wäre. Den Impfhersteller hat sie nun unter anderem auf Schmerzensgeld verklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Trier beginnt an diesem Donnerstag.

Wie geht es ihr heute? «Den Umständen entsprechend», sagt die 51-Jährige zu Hause am Esstisch. Sie sei stark eingeschränkt, könne vieles nicht allein machen. Fast jeden Tag gehe sie in Therapie – Logopädie, Psychotherapie oder Ergotherapie. Und: «Es macht mich durchaus wütend, dass ich nicht mehr als Erzieherin aktiv sein kann.»

Impfschaden als einer von 21 im Land anerkannt

Trotz aller Anstrengungen: «Es wird nie wieder wie früher», sagt ihr Mann, Alexander Klöckner. Es gebe ständig «Aufs und Abs», man versuche, einen gewissen «status Quo» zu halten. Leider habe seine Frau vor rund einem Jahr als Folge des Impfschadens noch eine Epilepsie entwickelt.

Ihr Impfschaden ist laut Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung offiziell anerkannt – als einer von bisher insgesamt 21 Fällen in Rheinland-Pfalz.

Vor Gericht wollen die Klöckners nun erreichen, dass Mandy Klöckner ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zugesprochen wird, sagt ihr Sohn Jan Klöckner. Zudem solle sie eine lebenslange Rente gezahlt bekommen, für die vielen Schäden, die entstanden sind und für die, die noch kommen werden. «Es ist ein degenerativer Prozess. Vieles können wir noch nicht abschätzen.»

Mandy Klöckner ist rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Foto: Harald Tittel/dpa

In Deutschland hat es bereits mehrere Impfschaden-Klagen gegeben. Bisher sind sie in erster Instanz stets abgewiesen worden – mit der Begründung, der Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit sei höher als das Risiko eines möglichen Impfschadens.

Klöckners hoffen auf Beweisaufnahme vor Gericht

Warum sollte das jetzt anders sein? «Wir sehen dafür gute Chancen», sagt Jan Klöckner. Und zwar aus zwei Gründen: Erstens sei seine Mutter ein besonders schwerer Fall eines Impfschadens. «So war es noch nie.» Zudem sei bei den Klagen bisher niemand so sehr ins Detail gegangen wie sie, meint der 25-Jährige, der sich jahrelang intensiv mit der Materie beschäftigt hat.

Er setze darauf, dass vor dem Trierer Landgericht der Fall – nicht wie andere zuvor an anderen Gerichten – abgewiesen werde, sondern, dass das Gericht in die Beweisaufnahme einsteige. Im Kern gehe es darum, ob nach heutigem Kenntnisstand rückblickend ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis angenommen werden könne, sagt er.

Fakt ist, dass nach mehreren Fällen von Thrombosen infolge einer Astrazeneca-Impfung in Deutschland am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin vorübergehend ausgesetzt worden waren. Dann empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren zu verimpfen.

Es sei die erste Klage dieser Art vor dem Trierer Gericht, sagt der Sprecher. Ein Urteil sei an dem Tag nicht zu erwarten. Wenn es keine gütliche Einigung gebe, schließe sich direkt ein Haupttermin an. Rund drei Wochen später werde es dann einen Verkündungstermin geben.

Sollte die Kammer den Rechtsstreit für entscheidungsreif halten, werde dann ein Urteil verkündet. Es könnte aber auch eine Beweisaufnahme erforderlich werden: Dann werde bei dem Termin ein Beweisbeschluss verkündet, sagt der Gerichtssprecher.

In Rheinland-Pfalz sind bislang 753 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden, teilt das Landesamt in Mainz mit. In 636 Fällen wurden Anträge abgelehnt, 25 weitere hätten sich anders erledigt, in 20 Fällen wurde eine vorübergehende Gesundheitsstörung festgestellt. 51 Fälle seien noch in Bearbeitung.

Ehemann will «ein Stück weit Gerechtigkeit»

In den 21 anerkannten Fällen ging es demnach sechsmal um den Impfstoff von Astrazeneca, sechsmal um den von Johnson&Johnson, achtmal um das Vakzin von Biontech und einmal um Moderna, wie eine Sprecherin sagt.

Mandy Klöckner wird bei dem Prozess nicht im Gerichtsaal sitzen. «Nein, das kann ich mir nicht anhören», sagt sie. Ihr Mann hofft darauf, nach dem Prozess einen Abschluss finden zu können. Wenn seine Frau Schmerzensgeld zugesprochen bekomme, wäre das eine gewisse Genugtuung: «Dann kann man sagen: Man hat ein Stück weit Gerechtigkeit erfahren», sagt er. (Quelle: Birgit Reichert (Text) und Harald Tittel (Foto), dpa)

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