Landgericht verurteilt 52-Jährigen in über 80 Fällen – unter den Opfern auch Freundinnen seiner Kinder
Mainz. Ein 52-jähriger Mann aus Rheinhessen ist vom Landgericht Mainz wegen des sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten in 79 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie in drei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig. Zudem wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalteverurteilt.
Nach Überzeugung der Kammer hatte der Mann über Jahre hinweg Kinder im Grundschulalter missbraucht – darunter auch Freundinnen seiner eigenen Tochter und seines Sohnes.
Taten über mehrere Jahre hinweg
Die Übergriffe sollen sich ab dem Jahr 2013 über mehrere Jahre erstreckt haben. Einige der Taten ereigneten sich laut Urteil in einem Schwimmbad in Gau-Algesheim, andere im Haus der Familie in Gau-Odernheim.
Besonders schwer wiegt, dass der Täter die Missbrauchshandlungen teilweise auf Video aufzeichnete.
Auch nachdem er ab Frühjahr 2024 als Nachhilfelehrer für Mathematik tätig war, soll er weitere Missbrauchstaten begangen haben.
Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert.
Das Gericht blieb leicht darunter und verhängte sechs Jahre Freiheitsstrafe.
Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und beantragten darüber hinaus eine Sicherungsverwahrung, die das Gericht allerdings nicht verhängte.
Die Verteidigung hatte eine Strafe von fünfeinhalb Jahren beantragt.
Urteil nicht öffentlich verhandelt
Das Verfahren wurde nicht öffentlich geführt, um die Persönlichkeitsrechte der Opfer zu schützen.
Laut Gericht zeigten die Aussagen der betroffenen Kinder ein deutliches Muster von Manipulation und Vertrauensmissbrauch.
Mit der Verurteilung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – es kann Revision eingelegt werden.














6 Jahre für wieviele zerstörte Seelen, die ihr Leben lang an den Folgen zu leiden haben??
Das ist eine Farce… zumal, wenn das über so viele Jahre schon ging, wieso gibt es hier keine Sicherungsverwahrung? Als ob sich das in den 6 Jahren ändern würde…
Unfassbar, da fehlen einem wirklich die Worte.
Unglaublich dieses Urteil. 6 Jahre? Hab nachgeschaut Höchststrafe wären 15 Jahre?
Da fragt man sich schon was passieren muss, um das zu fordern bzw so zu Urteilen, offenbar war das hier noch nicht schlimm genug.
Nichtmal Sicherungsverwahrung? Und da kommt die EU mit der Chatüberwachung, um angeblich Kinder zu schützen. Diesem Urteil nach scheint es ja doch nicht so wichtig.
Unfassbar wirklich unfassbar