Traurige Gewissheit: Vermisster Schwimmer (60) tot aus der Mosel bei Palzem geborgen

0
Boote und ein Hubschrauber über der Mosel.
Symbolbild; Suche auf der Mosel

Palzem / Mosel. Nach einer intensiven Suche über eineinhalb Tage herrscht nun traurige Gewissheit: Der seit Freitagabend vermisste Schwimmer ist tot. Wie die Wasserschutzpolizei Trier am Sonntagvormittag bestätigte, wurde die Leiche des Mannes gegen 10:00 Uhr in der Mosel bei Palzem entdeckt und geborgen.

Angler entdeckt Leichnam – Identität zweifelsfrei geklärt

Ein Angler hatte den leblosen Körper des 60-jährigen Mannes im Wasser treibend entdeckt. Während der Bergung wurde der Schiffsverkehr kurzfristig auf der Mosel eingestellt. Die Polizei konnte den Toten eindeutig als den seit Freitagabend Vermissten identifizieren.

Keine Hinweise auf Fremdverschulden – Todesursache noch offen

Nach aktuellem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor. Ob der Mann möglicherweise ertrunken ist oder ein medizinischer Notfall zum Tod führte, ist bislang unklar. Eine Obduktion zur genauen Klärung der Todesursache ist derzeit noch nicht bestätigt.

Suche mit Großaufgebot

Der 60-Jährige war zuletzt am Freitagabend im Bereich der Schleuse Stadtbredimus-Palzem gesehen worden, als er in die Mosel zum Schwimmen ging – und nicht zurückkehrte. Sofort wurde eine groß angelegte Suchaktion eingeleitet: Neben der Wasserschutzpolizei Trier und luxemburgischen Kollegen kamen mehrere Boote, Taucher, eine Drohne mit Wärmebildkamera, ein Sonar sowie ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Fundort bei Palzem

Die Leiche wurde unweit des ursprünglichen Suchgebiets in der Nähe von Palzem gefunden, was die traurigen Vermutungen der Behörden bestätigte.

Vorheriger Artikel++ Region: Neue Woche mit Regen und Gewitter – Temperaturen bis 22 Grad ++
Nächster ArtikelZwei Urlauber stürzen von Balkon drei Meter in die Tiefe

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.