MAINZ/SPEYER. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue des rheinland-pfälzischen Innenministeriums für unbedenklich. «Wenn das Ministerium jetzt doch eine Einzelfallprüfung durchführen will, bestehen rechtlich keine Bedenken», sagte der Professor der Deutschen Presse-Agentur.
Eine pauschale Zugangssperre für AfD-Mitglieder in den öffentlichen Dienst war zuvor auf heftige Kritik gestoßen, auch von Wieland. «Nur hat das Ministerium kommuniziert, dass bei einer Parteimitgliedschaft kein Raum für eine Einzelfallprüfung sei. Das ist rechtlich problematisch», erläuterte der Jurist von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
AfD-Mitglieder haben Anspruch auf Prüfung im Einzelfall
«AfD-Mitglieder haben sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf eine Prüfung im Einzelfall, ob ihre Mitgliedschaft in der AfD gegen ihre Pflicht zur Verfassungstreue verstößt.»
Wieland äußerte auch politische Bedenken gegen einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern ohne vorherige Einzelfallprüfung. Dies könne dazu führen, dass Betroffene zwar aus der Partei austräten, ihre politischen Überzeugungen aber beibehielten oder sich sogar gerade wegen des empfundenen Unrechts von der freiheitlich-demokratischen Ordnung abwendeten. «Ein solcher Effekt wäre politisch kontraproduktiv und gefährlich.»
Ein Alleingang von Rheinland-Pfalz in dieser Frage sei juristisch zulässig. «Ob ein solcher Schritt politisch klug ist, ist aber eine offene Frage.» (Quelle: dpa)
















Es ist einfach:
1) AfD-Mitglieder dürfen nicht benachteiligt werden.
2) Der Verfassungsschutz muss die AfD rehabilitieren und sich entschuldigen. Er wird von den Kartellparteien CDU/CSU und SPD missbraucht.
2a) Haldenwang (CDU) hat als Chef des Verfassungsschutzes zugegeben, dass das BfV die AfD bekämpft: 20.06.23 ZDF-„Heute-Journal“: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
+ Joachim Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg – AfD-Stammwähler +
Genau da haben wir es…
Rechtsextremismus sollte nicht salonfähig werden!
Wir hierzulande sollten es eigentlich weitaus besser wissen. AfD-Mitglieder disqualifizieren sich aufgrund charakterlich fragwürdiger Einstellung demnach selbst, da das Konzept der Partei im Widerspruch zu moralisch und gesellschaftlich vertretbaren Werten steht und darüber hinaus die demokratische Grundordnung angreift.
Wofür sollte sich der Verfassungsschutz bitte Ihrer Meinung nach entschuldigen? Für die Einstufung, die anhand höchst widerwärtiger Aussagen zustande gekommen ist? Haben Sie sich einmal damit auseinandergesetzt, wessen Ansichten Sie dort teilen und unterstützen? Oder laufen Sie halb blind nur der Propaganda hinterher?
Und „zugegeben“ impliziert, dass es auf falschem Verhalten beruht. Was de facto nicht der Fall ist. Der Verfassungsschutz ist per Definition dazu berufen, unsere Verfassung zu schützen. Wenn man demnach in der Lage ist, 1+1 zusammen zu zählen kommt man zu dem Schluss, dass basierend auf den Erkenntnissen (vor allem durch die öffentlichen Aussagen der AfD) die zusammengetragen wurden, eine demokratiefeindliche Einstellung vorherrscht. Von gesellschaftlicher Zersetzung, dem Schüren von Hass und Spaltung einmal abgesehen. Diese Partei ist keine Partei des Volkes, sondern einer Gruppe, die verurteilt, was nicht zu ihr gehört. Dessen sollte man sich längst bewusst sein und wer sie dennoch wählt, macht sich – vor allem nach unserem geschichtlichen Hintergrund – an der Gesellschaft insgesamt besonders strafbar.
Nebenbei haben Sie das beste Beispiel dafür geliefert, dass das Erlernen eines anerkannten Berufes noch keine charakterliche Größe oder ein gesellschaftsoffenes Wesen mit sich bringt. Und dass es selbst als Physiker kein Garant ist, über den knappen Horizont hinauszublicken.
Viele Grüße von einem ITler/Logistiker, der täglich auch mit dem Rest der Welt zu tun hat.
Die aktuelle Debatte um ein mögliches AfD-Verbot wirft grundlegende Fragen zur Rolle staatlicher Institutionen und zur Stabilität unserer Demokratie auf.
Der Verfassungsschutz dokumentiert keine strafbaren Aussagen, sondern bewertet politische Tendenzen im Hinblick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Bewertungen sind nicht gleichbedeutend mit juristischen Verurteilungen – und sollten auch nicht als solche missverstanden werden.
Als Teil der Exekutive ist der Verfassungsschutz nicht unabhängig, sondern unterliegt politischen Leitlinien. Das macht seine Einschätzungen nicht wertlos, aber es relativiert ihre Unparteilichkeit. Gerade deshalb ist eine differenzierte Betrachtung notwendig – pauschale Einstufungen oder Verbotsforderungen sind demokratisch bedenklich.
Ein Verbot der AfD birgt erhebliche gesellschaftliche Risiken. Der Historiker Andreas Rödder warnt in diesem Artikel der WELT, dass ein solches Verbot „der sichere Weg in den Bürgerkrieg“ sein könnte. Millionen Wählerstimmen würden entwertet, politische Lager weiter polarisiert und das Vertrauen in demokratische Prozesse massiv beschädigt.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256418386/AfD-Verbot-Das-waere-der-sichere-Weg-in-den-Buergerkrieg-warnt-Historiker-Roedder.html
Gleichzeitig gilt: Extremismus – ob von rechts, von links oder aus ideologischer Überhöhung des ökologischen Gedankens – darf in einer offenen Gesellschaft niemals salonfähig werden. Wer für Toleranz und Pluralismus einsteht, muss sich klar gegen jede Form der Radikalisierung stellen.
Demokratie lebt vom Diskurs – nicht von der Ausgrenzung. Wer glaubt, mit einem Verbot politische Probleme lösen zu können, unterschätzt die gesellschaftliche Sprengkraft eines solchen Schrittes.
@Merlin
Ein Zitat eines Kommentators, welches ich für glaubwürdiger und WEITAUS GEFÄHRLICHER für die DEUTSCHE DEMOKRATIE halte, als Ihre verwirrte, verquere „Meinung“, bzw. ein Verbot der AfD, oder solche SPD Fantastereien eines Hr. Schweitzer:
„…. Es ist völlig unerheblich, wie viele Menschen für oder gegen ein Parteiverbot sind. Hier geht es um Grundrechte und um die Demokratie. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind nicht ohne Grund so hoch und werden derzeit von der AfD nicht erfüllt.
Der Grund, warum gerade die abgewählte SPD und die Grünen ein Verbot fordern, ist offensichtlich. Inhaltlich haben diese Parteien dem Wähler nichts mehr zu bieten. Ihnen droht die völlige Bedeutungslosigkeit. Mit einem AfD-Verbot würde RRG im Bundestag wieder eine Mehrheit haben, Merz stürzen und einen SPD-Kanzler wählen. Daher ist der Versuch, zwei Richterinnen beim Bundesverfassungsgericht zu installieren, die für ein AfD-Verbot sind, ein Staatsstreich. Ich hoffe, dass die CDU dieses Spiel endlich durchschaut.“
@Leser:
Das stimmt und ist genau das Problem… Extremismus in jeder Richtung darf sich nicht durchsetzen – schlimm genug, dass wir das überhaupt diskutieren müssen. Und die verfassungskonformen Leitlinien hätten auch schon früher „verteidigt“ werden müssen, bevor es zu spät ist und eine rechtsextreme Partei bei 24 % liegt.
Ich stimme auch zu, dass der Verfassungsschutz hier die Aufgabe hat, die politischen Tendenzen und Aussagen zu dokumentieren und zu bewerten. Jedoch sehe ich hier weniger eine parteipolitische Linie, denn es geht immer noch um eine einfache Bewertung auf Basis unserer Verfassung, die eben keiner Partei untergeordnet ist. Für die Bewertung ist nicht nur Neutralität geboten, sondern besonders die AfD befindet sich mit ihren Aussagen und Forderungen nicht mehr nur im zu klärenden Grau-Bereich.
Natürlich birgt das enorme Risiken bzw. würde auch nicht einfach toleriert werden, wenn man diese Partei verbietet. Mir wäre es auch weitaus lieber, wenn man noch auf gesunden Menschenverstand setzen könnte, der Rechtsextremismus als nicht als fragwürdige Lösung seiner vermeintlichen Probleme erachtet. Eine Lösung des derzeitigen Problems sehe ich auch nicht so einfach, gleichzeitig muss man natürlich versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Auf der anderen Seite bin ich auch nicht sicher, ob eine solche seichte Handhabung und ein Entgegenkommen in manchen Bereichen wirklich zielführend wäre oder ob die Menschheit nicht grundsätzlich auf eine extremere Reaktion aus ist, um einen Effekt zu spüren. Praktisch das „Frosch im Milchtopf“-Prinzip.
Wir sehen das auch gleich – Demokratie lebt vom Diskurs und sollte grundsätzlich niemanden ausgrenzen. Aktuell haben wir allerdings auch das Problem, dass wenn die extreme Rechte nicht in die Schranken gewiesen und dieser Tendenz nachgegeben wird, wird diese auf ihre Weise für Ausgrenzung sorgen. Das haben wir nicht nur vor 90 Jahren selbst erlebt, sondern sehen es aktuell auch in anderen Ländern sehr deutlich.
Ich persönlich bin auch nicht für ein Verbot, eben weil es das Problem selbst nicht lösen würde. Dass trotz allem diese Richtung als „Lösung“ in Betracht gezogen wird, trotz aller Negativ-Beispiele, ist mir einfach unbegreiflich.
@ M. Ferring:
Klar, wenn Sie den Kopf so tief im Anus der AfD-Propaganda haben, kommt man natürlich auch zu solch unsinnigen Wahrnehmungen.
Wie gerade schon gesagt: ich bin nicht mal für ein Verbot, weil es das Problem und das äußerst problematische Gedankengut nicht beseitigt.
Und da wären wir eben bei der Grundsatzdiskussion: Was schadet der Demokratie in unserem Land mehr? Wenn eine Partei verboten wird, die zwar eine Zustimmung von 24 % hat aber nicht zur demokratischen Grundordnung und der Verfassung steht oder wenn man den restlichen 76 % zumutet und sie dem Risiko aussetzt, dass bei einem Zuwachs Ausgrenzung und der Verlust eben der zu erhaltenen Grundwerte führt? Unter dem Blickpunkt müsste man sie demnach logischerweise verbieten. Was natürlich zu einem Aufstand führen würde – besonders bei gewaltbereiten rechten Extremen.
Und so hängt man weiterhin in der Luft und gerade bei allen elenden Diskussionen in der Politik wird es hier nie zu einer Entscheidung kommen, während sich aufgrund der Untätigkeiten die Rechte weiter ausbreitet und Forderungen, die vor 10 Jahren noch absolut tabu waren (aus guten Gründen!) werden zunächst toleriert, bis es dann zu spät ist, zu widersprechen… man kennt es ja.
Dem ersten Teil des Zitats stimme ich tatsächlich auch zu. Es ist auch gut und richtig, dass Voraussetzungen für politische Verbote so hoch sind. Natürlich wurde in dem Zuge auch nicht berücksichtigt, wie dämlich und selbstzerstörerisch eine Gesellschaft sein kann, aber wir sind ja auch nicht die Einzigen, wenn man sich mal die anderen Länder ansieht.
Die Begründung im zweiten Absatz allerdings ist vollkommener Unsinn und zeigt wiederum, wie realitätsfern und propagandistisch hier gearbeitet wird. Die böse SPD und die Grünen, die im Hintergrund Pläne für einen Umsturz schmieden … bei der Gelegenheit auch als das linke Übel betrachtet, dass es aufzuhalten gilt … merken Sie’s selbst noch?
Die SPD ist zu recht so weit abgestürzt und auch ein AfD-Verbot würde an deren Inhalten und dass sie ihre vormalige Seele verkauft haben auch nichts ändern. Die Grünen waren noch nie so weit, die „Macht“ an sich zu reißen. Und schon gar nicht aggressiv genug. Die meinen es gar nicht mal schlecht, aber die Umsetzung ist miserabel und sie schaffen es nicht, wirkliche Mehrwerte rüber zu bringen.
Die AfD spielt aber hier ganz theatralisch die Opfer-Rolle und schreit wie ein Mops beim Tierarzt, der eine Impfung kriegen soll… Dass SIE das nicht erkennen, lässt wiederum tief blicken. Vielleicht sollten Sie sich mal in aller Ruhe in ihr Kämmerchen setzen und sich überlegen, was Sie sich für sich selbst und ihre engsten Menschen wünschen und ob der politische Kurs den sie offenbar verfolgen Ihnen nicht irgendwann auf die Füße fällt…
Es ist ganz einfach, Herr Datko. Sie irren auf der ganzen Linie: Wird die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gerichtlich bestätigt, haben Parteimitglieder, die dieser dann bestätigt verfassungsfeindlichen Partei angehören, nichts mehr im Öffentlichen Dienst zu suchen.
Denn sie setzen sich ja nicht für den Schutz der Verfassung ein.
Kompliziert?
Kompliziert?
Ne ganz einfach!
Ich gebe Ihnen Herr Lenz mit der Äußerung:“ Wird die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gerichtlich bestätigt“, recht.
Fakt ist, es ist nicht bestätigt (ergo: im Zweifel für den Angeklagten), der Verfassungsschutz hat vor Gericht, stand heute, die Einschätzung selbst kassiert, und eine Stillschweigeerklärung abgegeben.
Warum das?
Sind die Beweise wirklich so dünn, dass sie eine gerichtliche Entscheidung (noch) nicht standhalten?,
Wird abgewartet, die zu besetzenden Richterstühle des 2. Senats des Verfassungsgerichtes mit den geeigneten Kandidaten/ Kandidatinnen zu füllen, um sicher zu gehen, dass das Verfahren „wie gewünscht“ endet?
Dass Politiker der „demokratischen Mitte“ und die gesponserten „Zivilgesellschaften“ dieses Süppchen weiter kochen, mit den Argumenten des schweigenden Verfassungsschutz ist schon ein seltsames Verständnis, der eigenen Regeln.
Und wer gerne auf die Vergangenheit hinweist, sollte sich fragen, ob da vielleicht nicht auch ein Parteienverbot im Spiel war, um die „Macht“ zu sichern.
Bevor jetzt auf diesen Post geantwortet wird, nehme ich einige Beleidigungen, meiner Person, schon einmal vorweg um es einfach zu machen:
Wer denkt mich als Antidemokrat., Hass & Hetzer, oder sonstiges zu bezeichnen, dem rate ich dringend, sich vor den eigenen Spiegel zu stellen , die Worte zu äußern, und dabei ganz genau hinzuschauen.
Wünsche ein gesegnetes Wochenende
Das ist genauso richtig wie unverständlich.
Jeder, der die Zitate der AfD-Politiker kennt, benötigt hier keine Einschätzung des Verfassungsschutzes hinsichtlich der Verfassungsfeindlichkeit. Dass dieser die Partei aufgrund der Erkenntnisse als rechtsextrem einstuft, wäre daher nur eine Formsache.
Eigentlich müsste sich jeder auch mit den Aussagen auseinandersetzen und wirklich aktiv für diesen moralischen Verfall entscheiden, bevor er da sein Kreuz setzt.
Nichtsdestotrotz ändert ein Verbot durch neu besetzte Richterposten nichts an der Reaktion, die folgen würde. Daher verstehe ich das Hadern auch nicht.
Natürlich war damals auch ein Parteienverbot im Spiel. Politische Gegner wurden ja auch verfolgt, in Lager verfrachtet, ermordet usw. – und dass das heutzutage nicht anders ablaufen würde, sieht man ja schon in anderen Ländern. Ich würd sowas ja gern vermeiden, um ehrlich zu sein.
(und ich seh da bei dem Beitrag gar keinen Anlass, beleidigend zu werden – in diesem Sinne einen guten Start in die neue Woche!)
Wer entscheidet eigentlich, was als links- oder rechtsextrem gilt? Ich finde nirgends eine juristische Anleitung dazu. Eines ist aber klar: Unsere funktionierende, überparteiliche Verfassung schützt den Bürger sowohl vor einem linken Staat als auch vor einem rechten, grünen oder religiösen Staat. Und auch vor Dir. 😉
@Merlin
Lieber Merlin,
vielen Dank für Ihre ausufernde Antwort, die zwar sprachlich sehr bemüht klingt, dafür inhaltlich umso mehr die demokratischen Alarmglocken läuten lässt. Sie plädieren für Diskurs – und liefern gleichzeitig eine Rede, die zwischen Gesinnungsprüfung, moralischer Erhabenheit und indirekten Verbotsfantasien pendelt. Das muss man erst mal schaffen. Chapeau!
„Der Verfassungsschutz ist neutral.“
Natürlich – und das Innenministerium schreibt seine Bewertung ja auch direkt vom Grundgesetz ab, ganz ohne politischen Einfluss. Ironischerweise erwähnen Sie Neutralität genau in dem Moment, wo Sie selbst der AfD jede Grauzone absprechen. Aber klar: Wenn man selbst die moralische Lizenz zum Deuten beansprucht, ist Neutralität eine lästige Fußnote.
„Ich bin nicht für ein Verbot, aber…“
Das ist wirklich der Satz des Jahres. „Ich bin nicht für ein Verbot, aber es wäre vielleicht doch besser, weil 76 % der Bevölkerung gefährdet sind.“ Na, das nenne ich mal einen konstruktiven Beitrag zum Meinungspluralismus. Wenn man künftig jede missliebige Partei verbieten möchte, weil sie nicht bei den Grünen zum Kaffeeklatsch eingeladen ist, können wir den Bundestag auch direkt bei IKEA bestellen – ganz ohne Repräsentation, aber mit viel Holz.
„Wenn man sie nicht verbietet, führt sie selbst zur Ausgrenzung.“
Ach so! Dann wäre die Lösung ja einfach: Wir müssen ausgrenzen, damit nicht ausgegrenzt wird. Das ist so logisch, dass es glatt in einen Kafka-Roman passen würde – oder in den nächsten Parteitag einer Satirepartei. Nebenbei bemerkt: Die Vorstellung, dass ein Verbot die Demokratie rettet, erinnert an jene historischen Irrtümer, die Sie im gleichen Atemzug als warnendes Beispiel bemühen. Ironie scheint nicht nur rhetorisches Stilmittel, sondern tragende Säule Ihrer Argumentation zu sein.
„Menschen machen sich strafbar, wenn sie AfD wählen.“
Selbstverständlich – am besten mit Fußfessel und täglichen Bußübungen im Stadtpark. Eine Wahlentscheidung als Straftat auszugeben ist ungefähr so demokratiefeindlich wie eine Gießkanne im Gerichtssaal. Aber gut, vielleicht sind Sie ja ein Visionär und arbeiten an einer Verfassungsversion mit automatischer Filterung „charakterlich fragwürdiger Wähler“. Warum noch wählen, wenn man auch voraussortieren kann?
„Als ITler mit Weltblick…“
Es ist schön, dass Sie täglich mit der Welt zu tun haben. Leider hilft dieser Kontakt wenig bei der Bewertung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Welt ist eben komplizierter als ein Paketlogistiksystem. Da hilft es nicht, wenn man politische Argumente mit dem Selbstwertgefühl eines Berufstitels unterfüttert. Am Ende bleibt die Pointe: Der Physiker hat den Horizont nicht überschritten – der ITler aber anscheinend das Demokratieverständnis.
Kurzum: Sie reden vom Schutz der Demokratie und streuen dabei Gedanken, die selbst mit demokratischen Spielregeln wenig zu tun haben. Ich danke Ihnen für diesen Widerspruch in seiner reinsten Form – und empfehle ein wenig mehr Selbstreflexion. Vielleicht nicht gleich in der Vorratskammer, aber doch bei einer Tasse Kaffee mit dem Grundgesetz auf dem Tisch.
Viele Grüße
Ihr „Leser“, der tatsächlich noch an Rechtsstaatlichkeit glaubt
Jedes Argument, das für ein Verbot der AfD vorgebracht wird, könnte man mindestens ebenso gut auf den Islam anwenden: Autoritäres Weltbild, extremistische Äußerungen von Mitgliedern die nicht nur Einzelfälle sind, „rassistische“ Einteilung von Menschen in höher und geringer wertige, rückwärtsgewandte Vorstellungen von Frau und Familie, Wunschträume von einer radikalen Umgestaltung Deutschlands…
Allerdings: Terroranschläge und ein überproportional hoher Anteil an Gewaltdelikten und Organisierter Kriminalität oder etwa Zwangsverheiratungen und Affinität zu häuslicher Gewalt sind über die AfD-Wählerschaft noch nicht bekannt geworden.
Wenn man in Deutschland nicht 5 Millionen Muslime pauschal verurteilen soll wegen deutlich mehr als nur einigen tausend Problemfällen, dann kann man auch nicht 10 Millionen Wählern ihre Stimme stehlen, nur weil ein paar hundert Spinner im Hinterzimmer dummes Zeug babbeln.
Demokratie ist, was der Wähler entscheidet. Und die absolute Mehrheit ist gegen ein AfD-Verbot (52% dagegen, 27% dafür). Pech für Linksgrünwoke, es kommen jetzt ungemütliche Zeiten.