RLP-Justiz warnt vor falschen Gerichtsvollziehern

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Eine Frau am Telefon
Foto: dpa / Symbolbild

MAINZ/TRIER – Das Justizministerium Rheinland-Pfalz registriert derzeit wieder eine Zunahme von Betrugsversuchen, bei denen Bürgerinnen und Bürger telefonisch von Personen kontaktiert werden, die sich als Gerichtsvollzieher ausgeben.

Diese Anrufe haben das Ziel, Angerufene zur Übergabe von Bargeld oder zu Geldüberweisungen zu nötigen, oft unter Androhung von Pfändungen, Inhaftierungen oder Führerscheinentzug.

Die Vorgehensweise der Betrüger

Die Täter versuchen, ihre Anrufe glaubwürdig erscheinen zu lassen, indem sie am Telefon detaillierte, aber unzutreffende Informationen zur Person des angeblichen Gerichtsvollziehers wiedergeben. Dies kann dazu führen, dass die Opfer verunsichert sind und die Forderungen ernst nehmen. Die Betrugsmasche weist Parallelen zu bekannten Methoden wie dem „Enkeltrick“ oder Anrufen „falscher Polizisten“ auf, bei denen ebenfalls Vertrauen und Angst ausgenutzt werden.

Wichtige Hinweise zum korrekten Vorgehen offizieller Stellen

Das Justizministerium rät dringend dazu, den telefonischen Aufforderungen niemals zu folgen, sondern stattdessen die Vorfälle umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Es wird betont, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder echte Gerichtsvollzieher unter keinen Umständen telefonisch die Zahlung oder Überweisung von Geldbeträgen verlangen.

Gerichtsvollzieher stellen den Erstkontakt zu einem Schuldner oder einer Schuldnerin niemals telefonisch, per SMS oder über Messenger-Apps her. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem oder persönlichem Weg. Bei persönlicher Vorsprache können sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zudem stets mit einem Dienstausweis legitimieren.

Verhaltenstipps für Betroffene und zur Prävention

Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, empfiehlt die Polizei folgende Verhaltensregeln:

  • Niemals vertrauliche Informationen an unbekannte Personen am Telefon weitergeben, auch wenn diese sich als offizielle Stellen ausgeben.
  • Bei Unsicherheit sollte man das zuständige Amtsgericht direkt kontaktieren und den Sachverhalt schildern. Hierbei ist wichtig, die Telefonnummer des Amtsgerichts selbst zu recherchieren und nicht die vom Anrufer genannte Nummer zu verwenden.
  • Diese wichtigen Informationen sollten im Bekanntenkreis, insbesondere an ältere Menschen, weitergegeben werden, da diese von Betrügern oft gezielt als potenzielle Opfer ausgewählt werden.

Durch Vorsicht und die Weitergabe von Informationen kann die Ausbreitung dieser Betrugsmasche eingedämmt und potenzielle Opfer geschützt werden.

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