RLP-Gericht: Kasse muss keine Kosten für Abnehmspritze übernehmen

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Bei der Abnehmspritze handelt es sich laut Gericht um ein «Lifestyle-Produkt». Foto: Roberto Pfeil/dpa

MAINZ. Die Krankenkasse einer gesetzlich Versicherten muss nicht die Kosten für eine sogenannte Abnehmspritze übernehmen.

Dies urteilte das Sozialgericht Mainz. Demnach habe die versicherte Frau bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Mittel «Wegovy» beantragt, welche der Versicherer ablehnte. Diese Ablehnung bestätigte das Gericht nun, da es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein «Lifestyle-Produkt» handele (Az.: S 7 KR 76/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diese seien aber von der Versorgung gesetzlicher Krankenkassen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen seien durch die Verfassung nicht verpflichtet, «alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei», so das Gericht. Anders sei dies nur bei lebensbedrohlichen Krankheiten, welche bei der Klägerin jedoch nicht vorgelegen habe.

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