Zu lang, zu schwer, zu schrottig: Polizei zieht wieder zwei Lkw aus dem Verkehr

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Heutransport zu schwer und zu lang. Foto: Polizeipräsidium Trier

WITTLICH/LONGKAMP. Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am gestrigen Mittwoch, 21.05.25, im Bereich Wittlich und im Hunsrück untersagten die Beamten des Schwerlastkontrolltrupps des Polizeipräsidiums Trier bei zwei Lkw-Zügen die Weiterfahrt aus unterschiedlichen Gründen.

Am Vormittag stoppten die Beamten auf der B50 bei Longkamp einen niederländischen Holztransport auf dem Weg in ein Sägewerk im Hunsrück. Bei der Kontrolle stellten die Beamten neben diversen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auch fest, dass der Transport leicht überladen war und diesem vor allem aber aufgrund eines gefährlichen Mangels am Anhänger die Weiterfahrt zunächst untersagt werden musste.

Denn am Anhänger war eine Quertraverse (Runge) so stark beschädigt, gerissen und eine weitere völlig lose, so dass die Fichtenstämme auf dem Anhänger von einem zweiten Holztransport umgeladen werden mussten.

Lkw-Kontrolle der Polizei
Lkw-Kontrolle, 21.05.25. Foto: Polizeipräsidium Trier
Lkw-Kontrolle, 21.05.25. Foto: Polizeipräsidium Trier

Nachdem die Rungen gesichert waren, wurde die direkte Fahrt in eine Werkstatt gestattet. Neben einer Verwarnung wegen der Überladung, einem Bericht an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM), erwartet den Fahrer und das Unternehmen wegen den technischen Mängeln ein Bußgeldverfahren.

Heustransporter wird Weiterfahrt untersagt

Am Mittag stoppten die Beamten in Wittlich einen mit Heu beladenen, niederländischen Lkw-Zug, dem ebenfalls aus zwei Gründen die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Zug überschritt zum einen die zulässige Gesamtlänge von 18,75m um 45cm und war zum anderen überladen. Die Beamten stellten beim verwiegen des Zuges ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen, bei erlaubten 40 Tonnen, fest.

Des Weiteren wurden beim Fahrer mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Da für die Längenüberschreitung und die Überladung keinerlei Ausnahmegenehmigung vorlag, wurde die Weiterfahrt untersagt. Diese wurde am dann folgenden Morgen genehmigt, nachdem der LKW-Zug zum Teil abgeladen und die mechanisch verstellbare Deichsel gekürzt wurde.

Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren und ein Bericht an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM). Gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.

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