
TRIER. Ein spektakulärer Polizeieinsatz in der Eifel hat nun ein gerichtliches Nachspiel: Ein 39-jähriger Bundespolizist aus Nordrhein-Westfalen muss sich vor dem Landgericht Trier wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Der Vorwurf: Er soll einen am Boden liegenden Mann bei einer Festnahme in Prüm geschlagen und getreten haben – ohne rechtfertigende Gründe. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem klaren Fehlverhalten, der Verteidiger hingegen von einer Extremsituation.
Verfolgungsjagd durch die Eifel eskaliert
Der Fall geht auf eine wilde Verfolgungsfahrt im September 2019 zurück. Der Angeklagte hatte mit Kollegen nahe der deutsch-belgischen Grenze eine Fahrzeugkontrolle durchführen wollen, als ein Fahrer plötzlich die Flucht ergriff. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf – mit lebensgefährlichen Szenen: Der Flüchtige raste mit hoher Geschwindigkeit durch die Eifel und soll das Polizeifahrzeug in einem Waldstück sogar gerammt haben. Erst in Prüm gelang es den Beamten, den Wagen zu stoppen.
Doch was dann geschah, steht nun im Fokus des Prozesses. Während der Mann auf dem Boden lag, soll der Bundespolizist mehrfach mit einem Schlagstock auf ihn eingeschlagen und ihn getreten haben – obwohl das Opfer laut Anklage keinen oder nur minimalen Widerstand leistete. Die Staatsanwältin spricht von „multiplen Prellungen“ als Folge der Attacke.
Verteidigung: „Er stand unter Schock“
Der Anwalt des Polizisten sieht die Situation jedoch ganz anders. Sein Mandant habe sich nach der riskanten Verfolgungsjagd in einem Ausnahmezustand befunden. „Er war zittrig und aufgeregt, stand unter Schock“, erklärte er vor Gericht. Der Beamte habe um sein Leben gefürchtet und in der unübersichtlichen Situation gehandelt. Zudem habe er den Einsatz beendet, sobald der Verdächtige gefesselt war.
Warum der Prozess erst jetzt beginnt
Obwohl der Vorfall bereits 2019 stattfand, wird erst jetzt verhandelt. Grund dafür sei laut Gericht, dass andere Haftsachen Vorrang hatten. Der Bundespolizist befand sich zu keiner Zeit in Untersuchungshaft.
Der geflüchtete Autofahrer wurde bereits im Mai 2022 vom Amtsgericht Bitburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt – unter anderem wegen Nötigung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Wie wird das Gericht urteilen?
Ob der Polizist im Affekt handelte oder tatsächlich unverhältnismäßige Gewalt anwendete, wird nun die Verhandlung zeigen. Der Prozess dürfte für Aufmerksamkeit sorgen – nicht zuletzt wegen der Diskussion um Polizeigewalt und angemessene Einsatzmittel.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 18. Februar angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bundespolizist auf eine Notwehrsituation berufen kann oder ob das Gericht ein Exempel statuiert.
(Quell: mit dpa)
Also der, der verfolgt hat Angst um sein Leben ? Ich gehe mal davon aus dass er für den Job nicht geeignet ist . Aber mittlerweile kennt man das ja, dachten sie könnten als Polizisten/ und die innen ne ruhige Kugel schieben.DIe Zeiten sind vorbei und jetzt gehts ans Eingemachte.