Bodycams in Wohnungen – Wie soll das neue Polizeigesetz aussehen?

Bisher dürfen Polizisten in Rheinland-Pfalz Bodycams nicht in Wohnungen einsetzen. Bald könnte sich das ändern.

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Foto: dpa / Symbolbild

MAINZ. Der in der geplanten Novelle des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes vorgesehene Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist im Innenausschuss des Landtages diskutiert worden und bleibt umstritten.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Land, Steffi Loth, sagte, die am Körper getragenen Kameras würden für die Verringerung der Gefahren bei Einsätzen in Wohnungen gebraucht. Wohnungen seien immer ein völlig unbekanntes Einsatzfeld.

Kritischer äußerte sich zu den im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen Mark Alexander Zöller, Rechtswissenschaftler von der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität. Er fragte im Ausschuss, ob wirklich Bodycams in Wohnungen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden sollten. Er riet, sich den Gesetzentwurf wegen dieses und anderer Punkte nochmal genau anzuschauen, um nicht Verfassungsbeschwerden eine Steilvorlage zu liefern.

Zugelassen werden soll im Zuge der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) eine Aufnahmefunktion von Bodycams, das sogenannte Pre-Recording. Dabei werden kontinuierlich kurze Sequenzen aufgezeichnet und nach einer gewissen Zeit wieder überschrieben. Nur wenn ein Polizist ein zweites Mal auf einen Knopf drückt, wird die letzte Sequenz nicht gelöscht und auch die weitere Aufnahme gespeichert.

Zöller sagte, das Nutzen dieser Funktion in Wohnungen könne einer «verdeckten Überwachung» entsprechen, teils zu unbestimmten Zwecken. Dass die Bodycam laufe, sei nicht ohne Weiteres zu erkennen.

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