Urteil: Verfolgung mit Helikopter und Tempo 200: Cannabis-Raser bekommt mildere Strafe

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Foto: dpa (Symbolbild)

SAARBRÜCKEN. Ein Hubschreiber und mehrere Polizeiwagen hatten einen Straftäter über viele Kilometer auf der Autobahn verfolgt. Jetzt wurde der Fall wegen des neuen Cannabis-Gesetzes neu verhandelt.

Ein 31-Jähriger, der im Mai 2023 auf der Flucht vor der Polizei 60 Kilometer über die Bundesautobahn 61 gerast und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte, ist vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. In dem Revisionsprozess reduzierten die Richter das Urteil einer anderen Strafkammer von Ende 2023 somit um drei Monate.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate beantragt, der Verteidiger vier Jahre und drei Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der deutsche Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis besaß und mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs war, hatte sich eine spektakuläre Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Von Niederzissen (Landkreis Ahrweiler) Richtung Koblenz war er über längere Zeit mit mehr als Tempo 200 unterwegs. Erst auf dem Rastplatz Hundsheide hatte er selbst angehalten und war von der Polizei festgenommen worden.

Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben worden, weil sich die gesetzliche Grundlage durch die Teillegalisierung von Cannabis geändert hatte.

(dpa)

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1 Kommentar

  1. Sowas ist ein Beispiel, woran es krankt in Doischeeelahnd: Ein Mensch mit jeder Menge krimineller Energie rast mit 200 km/h ohne Lappen, ohne Zulassung und mit 1000 Gramm Hasch über die Bahn und gefährdet andere Leute, ein neues Gesetz erlaubt den Besitz von 50 Gramm für den Eigengebrauch, aaaahh, also hat er ja nur 950 Gramm illegal befördert und dafür wird dann das Verfahren neu aufgerollt und dem Kriminellen 3 Monate erlassen.
    Da ergießt sich doch jeder CDU/CSU-Politiker ohne Manipulation im Schlaf, wenn er im Wahlkampf mitschreit, dass das Haschgesetz wegkommt, sobald die Wahl gewonnen ist. Weil es überlastete Gerichte noch mehr überlastet und weil solche fiesen Möps einen Nutzen aus dem neuen Gesetz ziehen und weil Kiffer sch…. sind. Alles von Grunde auf sauber durchdacht…
    Hätte, hätte Fahrradkette die Regierung das Gesetz so ausgestaltet, dass z.B. Apotheken (die ja sowieso schon Infrastruktur für den Verkauf bieten–>medizinisches Cannabis) nach Alterslegitimation des Kunden STAATLICH KONTROLLIERT ANGEBAUTES, VERSTEUERTES, nicht verunreinigtes Cannabis aus legalen Kanälen bis zu einer gewissen Menge pro Kopf abgeben können (gerne auch etwas teurer, da ja die Qualität besser ist analog zu Rotwein aus dem Tetrapack oder der Pulle für 10€), hätte man etwas wirklich sinnvolles geschaffen. Und Menschen mit krimineller Energie wie dieser Vogel gehören aus dem Verkehr gezogen ohne wenn und aber, der hätte sich auch mit z.B. illegalen Waffen oder Diebesgut an Bord so verhalten.

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