TRIER. Am Amtsgericht Trier beginnt am 20.1.2025 ein Strafprozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt, Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit
dem Unternehmen, sich Besitz an kinderpornographischen Inhalten zu verschaffen und in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie Besitz von kinderpornographischen Inhalten.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 24-jährigen, einmal nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zur Last, zwischen September 2023 und Februar 2024 über den Internetdienst Instagram ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen bestimmt zu haben. Zudem soll er im Besitz von kinderpornographischen Inhalten gewesen sein.
Konkret soll er sich als 16-jähriger Junge ausgegeben haben und der zum Tatzeitpunkt zwölfjährigen Geschädigten, deren Alter ihm bekannt gewesen sei, im September 2023 über Instagram ein Bild seines erigierten Gliedes geschickt haben. Später soll er sie aufgefordert haben, ihm ein Bild ihrer unbekleideten Brüste zuzusenden, dem das Mädchen nachgekommen sein soll.
Auf Grund der in der Folge ausgesprochenen Drohung, die bisher übersandten Bilder an die Freunde der Geschädigten weiterzuleiten, soll die Zwölfjährige im September und Oktober 2023 jeweils ein Video an den Angeklagten übersandt haben, auf welchem sie sexuelle Handlungen an sich vornimmt.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen 14 Bilder und 10 Videodateien mit kinderpornographischem Material gefunden worden sein. (Quelle: dpa)