„Meilenstein für den Berufsstand“ – Rechtspfleger in RLP dürfen jetzt Robe tragen

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Rechtspfleger können in Rheinland-Pfalz jetzt auch Roben tragen. (Illustrationsfoto) Marijan Murat/dpa

MAINZ. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg dürfen Rechtspfleger schon Robe tragen. In Rheinland-Pfalz geht das jetzt auch.

Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in Rheinland-Pfalz dürfen künftig in ihren Sitzungen Robe tragen. Mit der Erfüllung dieses Wunsches werde der Respekt vor einem wichtigen Amt gestärkt, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) in Mainz.Bei Zwangsversteigerungsterminen oder Terminen in Insolvenzverfahren repräsentierten Rechtspfleger das Gericht ebenso wie sonst Richter. Diese herausgehobene Stellung sei bisher aber nicht sofort erkennbar, räumte der FDP-Politiker ein. In einigen Bundesländern gilt die Kleiderregelung für die Amtstracht bereits.

Es geht auch um Respekt gegenüber der Justiz

«Dass wir die Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einführen, ist dabei nicht allein ein Zeichen der gebotenen Wertschätzung», sagte Mertin. «Die Robe trägt auch dazu bei, den Respekt der Beteiligten gegenüber unserer Justiz zu stärken.»

Von einem «Meilenstein für den Berufsstand», sprachen die Vorsitzende des Bunds Deutscher Rechtspfleger Rheinland-Pfalz, Jella Fiebach, und der stellvertretender Vorsitzende, Christopher Zipf, laut Mitteilung. «Dieser Schritt ist nicht nur eine Anerkennung unserer Arbeit, sondern verleiht der Unparteilichkeit und Objektivität im Rahmen unserer sachlich unabhängigen Entscheidungsfindung besonderen Ausdruck.»

Bislang tragen in der Justiz Rheinland-Pfalz vor allem Richter, Rechtsanwälte, Notare, Staatsanwälte sowie Hochschullehrer als Verteidiger in Strafsachen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Amtstracht.

Rechtspflegern können bestimmte richterliche Tätigkeiten übertragen werden. Dabei können sie auch selbstständig eine Sitzung leiten und repräsentieren dann das Gericht genauso wie ein Richter.

(dpa)

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