TRIER. Am 30.10.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Enkeltrickbetruges. Die Staatsanwaltschaft Trier legt der zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last, im November 2023 in vier Fällen jeweils eine andere Person mittels des sogenannten „Enkeltricks“ betrogen zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll.
Die Angeklagte soll durch ihre Anrufe den Geschädigten jeweils vorgetäuscht haben, einem nahen Angehörigen aus einer finanziellen Not helfen zu müssen. In drei Fällen soll sie von den 66, 69 bzw. 58 Jahre alten Geschädigten jeweils knapp 2.000 Euro erlangt haben, die diese auf ihr Konto überwiesen haben sollen. In einem Fall habe die damals 67-jährige Geschädigte den Betrug erkannt haben, sodass es nicht zur Überweisung gekommen sei. (Quelle: Amtsgericht Trier)