Tödliche Attacke auf Säubrennerkirmes: Prozess vor US-Militärgericht beginnt

Die tödliche Attacke auf einen Mann bei einer Kirmes sorgt im August 2023 für Schlagzeilen. Mutmaßlicher Täter ist ein US-Soldat. Nun beginnt der Prozess vor einem Militärgericht.

0
Bei einem Schuldspruch vor dem Militärgericht droht einem US-Soldaten lebenslange Haft. Foto: Harald Tittel / dpa / Archiv

SPANGDAHLEM. Gut ein Jahr nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 28-Jährigen auf einer Kirmes in Wittlich muss sich ein US-Soldat auf der Air Base Spangdahlem vor einem Militärgericht verantworten. Er ist nach amerikanischem Recht angeklagt wegen «nicht geplanten» Mordes («unpremeditated murder»), schwerer Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe und Behinderung der Justiz.

Nach einem Streit aus unklarem Grund war es im August 2023 auf der Säubrennerkirmes zu dem Tötungsdelikt gekommen. Die Strafverfolgung wurde gemäß einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben. Der angeklagte 26-Jährige hatte mit anderen Soldaten das Volksfest besucht.

Das Kriegsgerichtsverfahren sei der strengste für einen Militärangehörigen vorgesehene Prozess, hatte die Air Base mitgeteilt. Dem Soldaten droht bei einem Schuldspruch lebenslange Haft. Zudem werde er dann unehrenhaft aus dem Militär entlassen, hieß es. Der Mann war auf dem Militärflugplatz beim Bodenpersonal für die Wartung von Flugzeugen und Transport von Fracht zuständig.

Der Prozess ist bis zum 11. Oktober terminiert. In Spangdahlem ist eine F-16-Kampfjetstaffel mit rund 20 Flugzeugen beheimatet. Die Staffel, die weltweit Einsätze der US Air Force und der Nato unterstützt, ist das Kernstück des Flugplatzes. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelQualm aus dem Motorraum: PKW brennt auf dem „Kröver Berg“
Nächster ArtikelSaarland: GdP will mehr Unterstützung für Grenzkontrollen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.