AfD-Klage gegen Dreyer: Regierung bekommt mehr Zeit für Stellungnahme

Die AfD wirft der Regierung und der früheren Ministerpräsidentin Dreyer vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Der Staatskanzlei ist die Frist für eine Stellungnahme verlängert worden.

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Malu Dreyer spricht am 18. Januar bei der Demonstration vor dem Mainzer Hauptbahnhof Foto: Helen-Phoebe Schuckert / dpa / Archiv

MAINZ. Nach der Klage der AfD gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist der Regierung eine längere Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden. Diese ende nun Mitte Oktober, teilte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Koblenz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Landesregierung hat mittlerweile auch einen Prozessbevollmächtigten bestellt, der sie in diesem Verfahren vertritt. Dieser erarbeite derzeit die Stellungnahme, teilte die Staatskanzlei in Mainz mit. Die Klage war Ende Mai beim VGH eingegangen, danach war der Regierung zunächst die übliche Frist von drei Monaten gegeben worden.

Kläger vor dem VGH ist die AfD auf Bundes- sowie auf Landesebene. Es geht um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto «Zeichen gegen Rechts» am 18. Januar dieses Jahres über das Internetportal der Landesregierung und um Äußerungen in sozialen Netzwerken. Die AfD sieht wegen der Aufrufe einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Das meint, dass Staatsorgane nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.

Es geht im Kern um eine Demo am 18. Januar in Mainz

An der Demo am 18. Januar in Mainz hatten Dreyer und weitere Kabinettsmitglieder teilgenommen. In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 17. Januar wurde Dreyer mit den Worten zitiert: «Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen.»

Einer weiteren Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar zufolge sagte Dreyer seinerzeit, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten. Zuvor hatte das Medienhaus «Correctiv» über ein Treffen von Rechtsradikalen in einer Potsdamer Villa vom November berichtet, an dem unter anderem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte dort nach eigenen Angaben über «Remigration» gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. (Quelle: dpa)

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4 Kommentare

  1. Leider wird diese Frau juristisch für nichts belangt werden, ihr Vollversagen in der Flutnacht und und und…. Aber als Wahlhelferin ist sie und andere Rotgrüne für die AFD unentbehrlich, eigentlich sollte die Alternative ihr dankbar sein…😂

  2. Ist genau wie beim ungepflegten Elektriker: man ist froh, dass die Person endlich weg ist, aber für den angerichteten Schaden müssen wir Steuerzahler aufkommen, während der/die Alte steinreich ist und immer noch Privilegien genießt.
    Und dann im Schammatdorf wohnen!
    Geh zurück in die Pfalz, 3er!

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