Alkoholkontrollen der Polizei Bitburg: Mehrere Suff- und Drogen-Fahrer erwischt

0
Foto: dpa/Symbolbild

BITBURG. Am 19.7.2024 führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Bitburg schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen, insbesondere im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit, in ihrem Dienstgebiet durch. Im Ergebnis konnten im Laufe des Abends mehrere Verstöße festgestellt werden.

In Körperich konnte bei einer Verkehrskontrolle mit einem 53-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,74 Promille.

Ein weiterer Fahrzeugführer wurde in Wallendorf kontrolliert. Auch er lag mit 0,76 Promille oberhalb der erlaubten Promillegrenze von 0,5 Promille.

Bei einer weiteren Kontrolle in Bollendorf stießen die Beamten auf einen E-Scooter, der ohne erforderliche Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde. Zudem stand der Fahrzeugführer augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief im Ergebnis positiv auf Cannabisprodukte. Ihn erwarten nun ein Straf- sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Auch ein 34-jähriger Mann, der in Bollendorf kontrolliert wurde, wies Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum auf. Auch dieser Test verlief vor Ort positiv auf THC.

Ebenso erging es einem weiteren 22-jährigen Fahrzeugführer in Echternacherbrück.

Allen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Die betroffenen Fahrzeugführer müssen mit Geldbußen bzw. Geldstrafen und Fahrverboten rechnen. (Quelle: Polizeidirektion Wittlich)

Vorheriger ArtikelLuxemburg: Schlägerei in Lokal – Mann mit Messer am Arm verletzt
Nächster ArtikelBauträgervertrag abgeschlossen: Fünfgruppige Kita für Bitburg-Masholder

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.