Trier: Prozess um Unfalltod von Kind – Angeklagte spricht unter Tränen – von Sonne geblendet

Ein einjähriges Kind stirbt bei einem Auffahrunfall. Die Unfallverursacherin steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Sie habe das Auto nicht gesehen, sagt sie.

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

TRIER. Im Prozess um einen Autounfall mit einem getöteten einjährigen Kind hat die angeklagte Unfallverursacherin von extrem schlechter Sicht am Tattag gesprochen. «Die Sonne hat so tief gestanden und dann hat es geknallt», sagte die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Trier. «Ich habe gefühlt gar nichts mehr gesehen.»

An den Unfall selbst erinnere sie sich nicht mehr, sagte sie immer wieder unter Tränen. «Ich kann gar nicht sagen, wie leid mir das tut. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Ich wünschte, ich könnte den Moment rückgängig machen», sagte die gelernte Bürokauffrau, die sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss.

Sie soll laut Anklage im Februar 2023 auf der Autobahn 1 bei Mehring (Kreis Trier-Saarburg) aus Unachtsamkeit auf ein vor ihr fahrendes Fahrzeug aufgefahren sein, das verkehrsbedingt abbremsen musste. Dabei sei ein einjähriger Junge, der in einem Kindersitz auf der Rückbank gesessen habe, so schwer am Kopf verletzt worden, dass er wenige Stunden später im Krankenhaus starb.

Auch starker Nebel

Mehrere Zeugen berichteten ebenfalls von der Sonne, die sie an diesem Tag an der ansteigenden Mehringer Höhe geblendet habe. «Man hat nichts gesehen», sagte ein Autofahrer, der an dem Tag vor dem Auto fuhr, in dem das Kind tödlich verletzt wurde. Kurz vor der Unfallstelle sei es zudem stark nebelig gewesen, sagte ein anderer.

Ein Polizist sagte auch, die Sicht sei sehr stark eingeschränkt gewesen. Die Angeklagte habe ihm am Unfallort gesagt, sie habe kurz vorher nach einer Sprudelflasche im Fußraum im Beifahrerbereich gegriffen. Ein anderer Polizist berichtete, es habe an dem Tag mehrere Unfälle gegeben.

In psychischer Behandlung

Die Angeklagte sei nach dem Unfall lange arbeitsunfähig gewesen und bis heute in psychologischer Behandlung, sagte ihr Anwalt. Die Eltern des getöteten Kindes seien ebenfalls weiterhin in psychotherapeutischen Behandlung, sagte deren Anwalt als Vertreter der Nebenklage. Die Eltern seien ebenfalls zeitweise arbeitsunfähig gewesen. (Quelle: dpa)

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