TRIER. Am Amtsgericht Trier beginnt am 19. Juli 2024 ein Strafprozess wegen räuberischer Erpressung. Hintergrund ist ein gewalttätiger Streit um Werklohn.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 57-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Thalfang zur Last, im November 2023 eine andere Person mit einer Axt bedroht zu haben, um an Geld zu kommen. Es soll zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten darüber gekommen sein, ob dem Angeklagten von dem Geschädigten Werklohn für Handwerkerleistungen zustehe.
Der Geschädigte soll die Firma des Sohnes des Angeklagten beauftragt haben. Dennoch habe letzterer den Werklohn in Höhe von 6.800 Euro eingefordert. Als der Geschädigte nicht habe zahlen wollen, habe der Angeklagte zunächst gedroht, das Haus und das Fahrzeug des Geschädigten „niederzubrennen“, sodann eine Axt aus seinem Fahrzeug geholt, den Geschädigten festgehalten und Schläge mit der Axt in Richtung von dessen Kopf angedeutet.
Sodann habe er gedroht, abends wiederzukommen und das Geld abzuholen. Der Geschädigte soll sodann die Polizei verständigt haben, die den Angeklagten festgenommen haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)
Der „Geschädigte“ ist doch hier anscheinend der Hannes, der, zumindest in früheren Zeiten, mit Nachdruck bearbeitet worden wäre. Wenn ihm gegenüber eine Leistung erbracht wurde …. Weshalb zahlt er dann nicht? Das ein solches Verhalten mit Recht Gegenreaktionen nach sich zieht ist doch klar… oder etwa nicht ?!