In gemeinsamer Wohnung: Ex-Freundin mit Hammer und Messer getötet – So urteilte das Gericht

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Foto: dpa

KOBLENZ. Ein 35-Jähriger hat seine Ex-Freundin mit einem Hammer und einem Messer getötet. Jetzt muss er wegen Mordes in Haft.

Wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin hat das Landgericht Koblenz einen 35-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Dezember die 48-Jährige in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied mit Hammerschlägen gegen den Hinterkopf und mehreren Messerstichen getötet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll das Opfer die rund drei Jahre dauernde Beziehung mit dem Mann im Sommer 2023 beendet haben. Er soll die Trennung nicht akzeptiert und die Verstorbene unter Druck gesetzt haben, keine neue Beziehung einzugehen. Der Mann mit italienischer Staatsangehörigkeit habe den Verdacht gehabt, dass die Frau einen neuen Partner habe. Dann sei es zur Tat gekommen.

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