Tödlicher Asylheim-Brandanschlag: Urteil im Beihilfe-Prozess geplant

Vor fast 33 Jahren brennt ein Asylbewerberheim, ein Mann stirbt. Ein Prozess wegen Beihilfe zum Mord steht nun kurz vor dem Abschluss.

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Ein Deutscher ist vor dem dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch freigesprochen worden. Archiv-Foto: Thomas Frey/dpa

KOBLENZ. Fast 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis will das Oberlandesgericht Koblenz am heutigen Dienstag (14 Uhr) im Beihilfe-Prozess urteilen. Die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte zuvor Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er soll laut Bundesanwaltschaft von den Worten des nun Angeklagten bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben. Der 55-Jährige ist unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Der Verein Aktion 3. Welt Saar sieht in dem Prozess unabhängig vom Urteil einen politischen Erfolg. «Mit zu diesem Erfolg gehört auch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, eines Opferfonds und eines Anti-Rassismus-Beauftragten durch den saarländischen Landtag», teilte er mit. Der Verein nahm an beiden Prozessen als Beobachter teil. Der Untersuchungsausschuss zu den rassistischen Anschlägen Anfang der 1990er Jahre im Saarland ist im Juni in die Beweisaufnahme gestartet. (Quelle: dpa)

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