Tödlicher Asylheim-Brandanschlag: Diese Strafe fordert die Anklage für Beihilfe

Vor mehr als 30 Jahren brennt ein Asylbewerberheim, ein Mann stirbt. Seit Februar steht ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Nun ist der Prozess kurz vor dem Abschluss.

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Teilnehmer einer Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah haben an einem Gedenkstein Blumen abgelegt. Foto: Harald Tittel/dpa

KOBLENZ. Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis fordert die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Der damals 22-Jährige habe mit seinen Worten den Täter am Abend vor der Tat dazu bestärkt. Dieser habe das Feuer gelegt, «um dem Angeklagten zu gefallen und sich in der Gruppe zu etablieren», hieß es im Plädoyer.

Der Täter wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Dem heute 55 Jahre alten Angeklagten wird vor Gericht unter anderem Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

«Der Angeklagte war der Szeneanführer und gab Befehle, er bestimmte im Gruppengefüge, was zu machen war», hieß es im Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft. Er habe eine «fortbestehende, tiefverwurzelte rechtsextreme Gesinnung». Wenn er in Rage sei, überschreite er noch heute jedes Maß und wirke auf seine Mitmenschen ein, wie Beweise gezeigt hätten.

Das Plädoyer der Verteidigung in dem Beihilfe-Verfahren ist für Dienstag geplant. Das Urteil ist für den 9. Juli terminiert. (Quelle: dpa)

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