TRIER. Zum Schutz des Altstadtfests, 28. Bis 30. Jun, gelten Sperrzeiten auf dem Veranstaltungsgelände in der Fußgängerzone. Die steilt die Stadt Trier am Donnerstag mit.
Die Zufahrt und Ausfahrt zu/von den Einstellplätzen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht möglich. Dies gilt auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden wie Zulieferer und Anlieger. Auch das Fahren durch die Fußgängerzone ist jeweils untersagt.
Freitag, 28. Juni, 15 Uhr, bis Samstag, 29. Juni, 2.30 Uhr,
Samstag, 29. Juni, 11 Uhr, bis Sonntag, 30. Juni, 2.30 Uhr,
Sonntag, 30. Juni, 7 bis 22.30 Uhr (Ende des Altstadtfests)
Zudem gelten die Sperrzeiten auch rund um den Stadtlauf.
Die Zufahrt und Ausfahrt zu/von den Einstellplätzen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht möglich. Dies gilt auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden wie Zulieferer und Anlieger. Auch das Fahren durch die Fußgängerzone ist jeweils untersagt.















