MAINZ/BAD NEUENAHR-AHWEILER. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat eine Regelung zum hochwasserangepassten Wiederaufbau im Ahrtal verlängert.
In den betroffenen Gebieten seien so Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuchs zulässig, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Die Verlängerung gelte zunächst für ein Jahr.
Damit könne der Wiederaufbau an die Hochwasservorsorge angepasst werden, hieß es. Nach Angaben des Ministeriums gelten mehrere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig als Wiederaufbaugebiete.