Schafhalter fordern rechtssichere Vorgaben für Wolfsabschuss

Weidetierhalter beklagen Verluste durch Wolfsrisse - das Thema wird einmal mehr auch bei der Umweltministerkonferenz diskutiert. Zum Start formulieren Vertreter von Schafhaltern klare Forderungen.

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Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

BAD DÜRKHEIM. Zum Auftakt der Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim haben Vertreter von Schafhaltern rechtssichere Vorgaben für den Abschuss von Wölfen unter bestimmten Bedingungen gefordert.

Außerdem brauche es ein vereinheitlichtes aktives Wolfsmanagement über die Grenzen von Bundesländern hinaus, teilte der Förderverein der Deutschen Schafhaltung am Mittwoch mit.

Im Blick haben dürften sie dabei unter anderem eine Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Das hatte im April entschieden, dass der Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover verboten bleibt und damit Beschwerden des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Damit sei die Ausnahmegenehmigung für den Schnellabschuss des Raubtiers weiterhin gestoppt, erklärte das OVG seinerzeit.

In der Region waren mehrfach Rinder von Wölfen getötet worden. Damit begründete das Land Niedersachsen das erstmals angewandte Schnellverfahren zum Abschuss eines Wolfes. Bei diesem Schnellverfahren muss nicht mehr eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf abgeschossen werden.

Die Schnellabschuss-Regelung für Gebiete mit vermehrten Wolfsrissen war am 1. Dezember 2023 von der Umweltminister-Konferenz (UMK) einstimmig beschlossen worden. Beim Treffen der UMK in Bad Dürkheim, das von Mittwoch bis Freitag geht, steht das Thema nun erneut auf der Tagesordnung. 

In Rheinland-Pfalz hatte sich trotz des UMK-Beschlusses von Ende 2023 erstmal nichts geändert. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hatte gesagt, der Beschluss fließe ein in die Überarbeitung des bundesweiten Praxisleitfadens. Außerdem erfolge eine Abstimmung mit anderen Bundesländern, die eine ähnliche Situation wie Rheinland-Pfalz hätten, auch mit den Nachbarländern Belgien und Luxemburg stehe man im Austausch.

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