Prozess in Trier: Zugang zu Gaststätte mit vorgehaltenem Messer erzwungen

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Foto: Marcus Führer/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 6.6.2024 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im März 2024 morgens um 7.00 Uhr den Zugang zu einer bereits geschlossenen Gaststätte mit einem vorgehaltenen Taschenmesser erzwungen zu haben.

Er soll zunächst an der Eingangstür geklopft haben, und als ihm der Inhaber mitgeteilt habe, dass die Gaststätte geschlossen sei, diesem mit einem aufgeklappten Taschenmesser gedroht haben. Darauf habe der Inhaber ihn und eine weitere Person in die Gaststätte eingelassen und sodann die Polizei verständigt, die den Angeklagten aus der Gaststätte entfernt haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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