75 Jahre Grundgesetz: Höchster Richter des Landes würdigt Verfassung

Die verfassungsrechtliche Basis der Bundesrepublik wird ein Dreivierteljahrhundert alt. Was sagt der höchste Richter von Rheinland-Pfalz dazu?

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Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

MAINZ/KOBLENZ. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs in Koblenz hat das Grundgesetz anlässlich dessen Inkrafttreten vor 75 Jahren als tragfähige Verfassung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewürdigt. Lars Brocker sagte dem SWR: «Es ist eine der immer noch modernsten Verfassungen der Welt, wenn man Modernität damit verbindet, dass man sich auf den Weg macht zur Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit.» Deshalb sei das Grundgesetz auch zum Vorbild vieler anderer Verfassungen geworden.

Das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat und damit das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland markierte, ist laut Brocker mehr als nur ein Provisorium: «Ich würde mir auch wünschen, dass Hinweise, Bestrebungen, es sei doch nur ein Provisorium, aufhören. Der 75. Geburtstag ist ein guter Tag, um vielleicht mal anzuerkennen, dass da einer nicht nur in Würde, sondern auch an Effizienz und Schlagkraft nicht alt geworden ist, aber ein Dreivierteljahrhundert hinter sich gebracht hat.»

In Gefahr sieht der höchste Richter von Rheinland-Pfalz das Grundgesetz im Interview mit dem SWR-Politikmagazin «Zur Sache Rheinland-Pfalz» derzeit nicht. Brocker sagte jedoch: «Ich denke, dass es Tendenzen gibt, die sind für jeden sichtbar, die an den Grundfesten unserer Verfassungsgrundsätze rütteln.» Doch verfüge das Grundgesetz über eine große Widerstandsfähigkeit. (Quelle: dpa)

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