Versicherer: Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse beheben

Für eine Schadensbilanz in den von Starkregen und Überschwemmungen betroffenen Regionen im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist es nach Einschätzung der Versicherer noch zu früh.

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Die Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf hilft Anwohnern beim Ausräumen der betroffenen Wohnungen im Erdgeschoss. Foto: Andreas Arnold/dpa

BERLIN/WIESBADEN/MAINZ. Die Höhe der von Dauerregen und Unwetter verursachten Schäden im Saarland und in Rheinland-Pfalz kann frühestens in einigen Tagen abgeschätzt werden. Das Wasser müsse zunächst ganz abgeflossen sein, bevor die Schäden überhaupt begutachtet werden könnten, hieß es beim Gesamtverband der Versicherer (GDV) am Dienstag in Berlin.

Dies werde auf noch einige Tage dauern und hänge auch davon ab, wie sich die weiteren angekündigten Regenfälle entwickelten. Die R+V Versicherung in Wiesbaden warnt davor, Wasserschäden übereilt und ohne Fachkenntnisse zu beheben.

In Rheinland-Pfalz haben laut GDV 46 Prozent und im Saarland 47 Prozent eine Versicherung über den Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser abgeschlossen. Im Bundesdurchschnitt seien 54 Prozent gegen alle Naturgefahren versichert. «Viele Hausbesitzer sind sich ihrer individuellen Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst.»

Sturm- und Hagelschäden am Haus übernehme die Wohngebäudeversicherung. Bei beschädigtem Hausrat komme die Hausratsversicherung auf, so der GDV. Bei von Starkregen verursachten Schäden sei eine Elementarschadenversicherung notwendig. Für Schäden am Auto komme die Teilkaskoversicherung auf.

Betroffene sollten zunächst in ihren Vesicherungs-Policen schauen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart hätten, rät die R+V-Versicherung. Der Schaden sollte dann umgehend der Versicherung gemeldet werden, die meisten hätten dafür Hotlines eingerichtet und gäben auch Tipps, wie die Versicherten bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten. Mieter sollten sich umgehend an ihren Vermieter wenden, rät der GDV. Der Schaden sollte möglichst mit Fotos dokumentiert werden, und auch Kaufbelege seien hilfreich. (Quelle: dpa)

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