TRIER. Am 23. Mai 2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Sachbeschädigung in vier Tateinheitlichen Fällen und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Juni 2023 in Trier vier Fahrzeuge in einer Straße durch Fußtritte vom Fahrrad aus beschädigt zu haben, wodurch Sachschaden in Höhe von jeweils rund 200 Euro entstanden sein soll.
In der Folge soll der Angeklagte in einer anderen Straße mit einem dort parkenden Fahrzeug kollidiert sein, wodurch es zu einer Beschädigung des Rücklichts des Fahrzeugs gekommen sei. Der Angeklagte habe sich daraufhin vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Einer Zeugin soll er auf Ansprache lediglich seinen Namen genannt haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)