TRIER. Am 21.5.2024 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Beleidigung. Grund ist das Zeigen des Mittelfingers gegen einen Polizisten bei einer Geschwindigkeitsmessung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Vulkaneifel zur Last, im März 2023 einem Polizisten, der eine Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn A602 bei Kenn durchgeführt haben soll, während des Vorbeifahrens mehrere Sekunden lang den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt zu haben, um ihn zu beleidigen.
Gegen einen wegen dieses Tatvorwurfs gegen ihn ergangenen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 50,- Euro hat der Angeklagte Einspruch eingelegt, sodass nunmehr die Hauptverhandlung durchzuführen ist. (Quelle: Amtsgericht Trier)
Strafe verdoppeln und gut ist !
Wenn er fragt, warum, vervierfachen !