TRIER. Anfang der Woche ist der Trierer Amokfahrer wegen sechsfachen Mordes erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Jetzt legen seine Verteidiger wieder Revision ein.
Die Verteidigung des Trierer Amokfahrers von Ende 2020 hat auch gegen das zweite Urteil Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 54-Jährige war am Montag in einem neu aufgerollten Prozess wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und mehrfach versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafef verurteilt worden.
Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des Deutschen dessen einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Das neue Urteil hatte den ersten Richterspruch des Trierer Landgerichts vom August 2022 bestätigt.
Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
Der Deutsche hat eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat in beiden Prozessen zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das erste Urteil wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Nun wird der BGH erneut über eine mögliche Revision entscheiden.
Wie oft geht das noch?
Sind diesem Szenario keine Grenzen gesetzt? Hat die Verteidigung noch nicht genug verdient?
Der Verurteilte bezahlt keine einzige Stunde seiner Anwälte!
Dieser Mörder ist paranoid schizophren, berechnend und höchst gefährlich.
Er kostet Tag für Tag, bis zu seinem letzten Atemzug, UNS Steuerzahler nur noch Geld!!
Wie viele Stunden sollen die Hinterbliebenen der Opfer noch gequält werden??
Das darf doch nicht wahr sein. Oder versucht der Anwalt seinen vorgezogenen Ruhestand satt aus Steuermitteln zu finanzieren?