Bewaffnete Gruppe “Paladin”: Prozess gegen radikale Corona-Leugner beginnt

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Eine Kunststoff-Pistole aus einem 3D-Drucker. Foto: dpa/Eric Gay/Illustration

KOBLENZ. Die 10. große Strafkammer – Staatsschutzkammer III – des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 39-jährigen Joachim T., den 63-jährigen Hermann G. und den 57-jährigen Olaf T. wegen Bildung und Befehligens einer bewaffneten Gruppe, Bildung einer bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Verstößen gegen das Waffengesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Den Angeklagten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:

Spätestens im Herbst 2020 soll der Angeklagte Joachim T. unter dem Eindruck der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Vorstellung entwickelt haben, der Staat sei unter dem Vorwand der Bekämpfung der Corona-Pandemie dabei, die Grundrechte der Bürger abzuschaffen, indem er die Polizei und Bundeswehr gegen „die Massen“ „radikalisiere“ und diese zugleich „weiter in Richtung Bürgerkrieg und Eskalation“ treibe (…). Er soll daher behauptet haben, auf der Grundlage eines angeblichen Widerstandsrechts aus dem Grundgesetz bzw. eines Notstands nach § 34 StGB zum Widerstand gegen den Staat berechtigt zu sein. Dafür soll er es insbesondere für notwendig gehalten haben, dass sich die Bürger bewaffnen sollten, um dem Staat gegenüber „verteidigungsbereit“ zu sein.

Um seinem vermeintlichen Widerstandsrecht Geltung zu verschaffen, habe er sich am 29.10.2020 dazu entschlossen, eine bewaffnete Vereinigung namens „Paladin“ zu gründen, deren Ziel insbesondere die bewaffnete Abwehr staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sein sollte. Im Februar 2021 sei es ihm gelungen, die Mitangeklagten Hermann G. und Olaf T. für die Gruppe anzuwerben, welche in der Folgezeit bis zum Austritt des Angeklagten Hermann G. aus der Gruppe am 19.5.2021 an den Treffen und paramilitärischen Übungen der Gruppe teilgenommen sowie sich an der Herstellung von Waffenteilen für Waffen des Typs FGC-9 und der dazugehörigen Munition mittels 3D-Druck beteiligt haben sollen.

Der Angeklagte Joachim T. wurde am 22. November 2023 aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Landgerichts Koblenz vom 23. Oktober 2023 in Portugal festgenommen und am 6. Februar 2024 nach Deutschland überstellt. Er befindet sich seit dem 7. Februar 2024 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren Angeklagten sind auf freiem Fuß.

Die 10. große Strafkammer – Staatsschutzkammer III – beabsichtigt, die Hauptverhandlung am
Dienstag, den 25. Juni 2024, 09:30 Uhr, zu beginnen (Saal 102, Landesgericht Koblenz). (Quelle: Landgericht Koblenz)

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