Keine ärztliche Hilfe geholt: Vater und Stiefmutter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Eine 39-Jährige stirbt - die Ermittler gehen davon aus, dass sie während einer Krankheit ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Haben Vater und Stiefmutter fahrlässig gehandelt? Das soll ein Prozess klären.

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Ein Schild mit dem rheinland-pfälzischen Landeswappen und der Aufschrift "Landgericht" hängt in Landau (Rheinland-Pfalz) am Gebäude des Land- und Amtsgerichts. Foto: Uwe Anspach/dpa

LANDAU. Weil sie für ihre 39-jährige, schwer erkrankte Tochter keine ärztliche Hilfe geholt haben, müssen sich Vater und Stiefmutter vom heutigen Montag an vor dem Landgericht im pfälzischen Landau verantworten. Den 73- und 48-jährigen Angeklagten wird unter anderem im Tatzeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Der Vater wird zudem beschuldigt, seine psychisch und körperlich kranke Tochter in ihrem Zimmer in Vollmersweiler (Kreis Germersheim) dreimal ans Bett gefesselt zu haben. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung.

Der Staatsanwaltschaft zufolge war es einige Monate vor dem Tod der Frau zu «psychischen Auffälligkeiten» gekommen. Die Behörde geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass die Tochter keine ärztliche Behandlung gewollt habe. Die Obduktion ergab demnach als Todesursache eine Lungenembolie sowie Bronchitis und Flüssigkeitsmangel. (Quelle: dpa)

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