RLP: Mann zeigte russisches Z-Symbol auf Demo – Diese Strafe verhängte das Gericht

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Das Z-Symbol auf einem russischen Militärlastwagen. Foto: Sergei Malgavko/dpa/Illustration

BAD KREUZNACH. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 54 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.400 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang April 2022 an einer Demonstration in Bad Kreuznach teilgenommen haben, die unter dem Thema „Gegen Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger in Deutschland, gegen Krieg, gegen Faschismus und Nazis“ stattgefunden habe. Der Angeklagte soll zu Beginn des Aufzuges neben der russischen Flagge eine Fellmütze getragen haben, auf welcher vorne, oberhalb der Stirn, aus einem „Sankt-Georgs-Band“ geformt, das „Z-Symbol“ angebracht gewesen sei.

Hiermit habe der Angeklagte den Angriffskrieg der russischen Föderation auf das Hoheitsgebiet der Ukraine in einer Weise gutheißen wollen, die geeignet gewesen sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern und potentielle Täter aufzuhetzen. Während des Aufzuges habe der Angeklagte das Symbol von seiner Fellmütze entfernt.

Das Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 8.5.2024 bestimmt worden. (Quelle: Landgericht Bad Kreuznach)

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