KOBLENZ. Hinterbliebene der tödlichen Ahrtal-Flutkatastrophe erwägen eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen.
Dazu sei man ja «faktisch gezwungen, auch um ein klares Bild von der Aktenlage zu bekommen, sagte der Anwalt Christian Hecken, der Hinterbliebene vertritt, am Donnerstag in Koblenz. «Im Prinzip kann ich ja gar nicht so viel sagen.» Ihm sei fast eineinhalb Jahre lange die Ermittlungsakte vorenthalten worden. Über eine Beschwerde würde zunächst die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entscheiden.
Ein Betroffener der Flutkatastrophe, Ralph Orth, zeigte sich mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft und den Erläuterungen nicht einverstanden. «Bis zuletzt haben wir gehofft, dass hier noch jemand für Recht und Ordnung sorgt. Das ist offensichtlich nicht geschehen.»
Hinterbliebene hatten sich bereits Anfang der Woche mit einem Brief an den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) gewandt, in dem sie die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens und die Auswechslung der Staatsanwälte fordern. Das Justizministerium teilte mit, das Schreiben sei als Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden und an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet worden.