KOBLENZ. Der Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler war zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe im Juli 2021 laut Koblenzer Staatsanwaltschaft unzureichend organisiert.
«Das Führungssystem des Katastrophenschutzes des Landkreises wies eine Reihe von Mängeln auf», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler am Donnerstag in Koblenz. So habe etwa ein Alarmplan Hochwasser gefehlt, es habe keine systematische Evakuierungsplanung, keinen Verwaltungsstab und keine Risikoanalysen gegeben.
«Die Verantwortung dafür dürfte in erster Linie der politisch-administrativ gesamtverantwortliche Landrat tragen», sagte Mannweiler. Aber daraus ergebe sich keine Strafbarkeit. Der Sachverständige habe es in seinem Gutachten zum Ausdruck gebracht: Mit einem besseren System und besserer Organisation hätten mehr Menschen gerettet werden können. Er habe aber nicht gesagt: «Es wären mehr Menschen gerettet worden.» Das sei ein Unterschied, sagte Mannweiler.
Letztlich bleibe die Feststellung, dass zwar nachgewiesen sei, dass die Organisation des Katastrophenschutzes und des Führungssystems im Landkreis defizitär waren. Es lasse sich aber nicht nachweisen, «dass durch eine optimalere Organisation bei einer derartigen Naturkatastrophe wie 2021 eingetretene Personenschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wären». Damit komme die Staatsanwaltschaft insgesamt zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten nicht nachweisbar sei.