Der Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Abgabe von Cannabis zum 1. April teilweise zu legalisieren, scheint gefährdet zu sein. Die Bundesländer könnten eine Verzögerung des Inkrafttretens des Gesetzes erreichen. Ein komplettes Scheitern ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Worum geht es in dem Gesetz?
Ziel ist es, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Minister Lauterbach glaubt, dass man so den illegalen Drogenhandel eindämmen kann. Er argumentiert, dass die bisherige strikte Verbotspolitik keinen Erfolg zeigte. Deshalb sollen der Besitz und der Konsum von Cannabis teilweise legalisiert werden.
Laut dem im Bundestag schon verabschiedeten Gesetz sollen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mit sich führen dürfen. In der privaten Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Der Verkauf von mit der Substanz versetzten Keksen und Süßigkeiten bleibt verboten.
Eigener Anbau in begrenztem Rahmen möglich
Für die Beschaffung müssen sich Interessenten in Clubs zusammenschließen, die einen nicht kommerziellen Anbau betreiben dürfen. Es ist ihnen erlaubt, ihren Mitgliedern 25 Gramm am Tag, aber maximal 50 Gramm Cannabis im Monat an ihre Mitglieder abzugeben. Bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren sind maximal 30 Gramm zulässig.
Alternativ ist in der eigenen Wohnung der Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Für den Erwerb des Cannabis-Samens steht ein umfangreiches Sortiment im Online Shop zur Verfügung. Die Pflanzen unterscheiden sich nicht nur THC- und CBD-Gehalt, sondern auch im Geschmack. Sie lassen sich auch von Anfängern einfach aufziehen.
Kontroverse im Bundesrat
Der Bundesrat muss dem Cannabisgesetz nicht zustimmen, kann seine Einführung jedoch verzögern. Es gehört zu den Einspruchsgesetzen. Die Chancen auf das Erwirken von Änderungen sind begrenzt. Trotzdem befürchtet Karl Lauterbach, dass der Bundesrat das Gesetz „am langen Arm verhungern“ lassen könnte.
Handwerklich schlecht gemacht
Das neue Gesetz steht unter keinem guten Stern. Ursprünglich sollte es deutlich liberaler ausfallen. Die Idee eines freien Verkaufs von Cannabisprodukten scheiterte an der Europäischen Union, die dies nicht genehmigt hätte. Dieser Aspekt war jedoch nicht der einzige Kritikpunkt an dem Gesetzesvorhaben.
Jugendärzte kritisieren, dass der Verkauf der Substanz an Jugendliche die Entwicklung ihres Gehirns beeinflussen kann. Dieses sei mit 18 Jahren noch nicht vollständig entwickelt, was der Bundesgesundheitsminister bestätigte. Zudem gibt es verfahrenstechnische Bedenken. So sollen Menschen, die wegen des Besitzes von geringen Mengen Cannabis in der Vergangenheit verurteilt wurden, nachträglich rehabilitiert werden.
Lauterbach sieht die einmalige Mehrbelastung für die Justiz, meint jedoch, dass es für die Rehabilitierung keine Frist gäbe. Zudem würden in den Gerichten zukünftig 180.000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Delikten entfallen. Auch die Gewerkschaft der Polizei sieht die Umsetzung des Gesetzes skeptisch. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie die Beamten ermitteln sollen, ob jemand drei oder vier Pflanzen in der Wohnung aufzieht.
Zerstrittene Landesregierung in Sachsen
In Sachsen ist die CDU/SPD-Regierung völlig zerstritten. Die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer möchte das Gesetz gern in einer Dauerschleife im Vermittlungsausschuss sehen. Ihr Koalitionspartner SPD sieht zwar auch Änderungsbedarf, will jedoch trotzdem im Bundesrat zustimmen.
Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köppen begründet die Entscheidung mit der angeblichen Blockadehaltung der CDU. In Sachsen ist gerade Wahlkampf. Möglicherweise wird sich Sachsen im Bundesrat enthalten, was wohl den Weg für die Einführung des Cannabisgesetzes zum 1. April freimachen würde. Letztendlich wird die Teillegalisierung von Cannabis wohl kommen. Es ist die Entkriminalisierung des Konsums einer leichten Droge.