SAARBRÜCKEN/GROSSROSSELN. Nach einer Messerattacke in einem Wildtierpark im Regionalverband Saarbrücken hat das Landgericht Saarbrücken am Freitag einen 23-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt.
Es sah den Mann in zwei Fällen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher und einmal mit schwerer Körperverletzung schuldig. Außerdem ordnete die Kammer seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage mit.
Ohne Anlass mehr als 30 Mal auf die Opfer eingestochen
Der polnische Angeklagte soll im August 2023 in einem Wald bei Großrosseln auf das Paar aus dem benachbarten Frankreich unvermittelt und ohne konkreten Anlass mehr als 30 Mal eingestochen haben. Ohne medizinische Behandlung, so die Anklage, wären die 44-jährige Frau und ihr 47 Jahre alter Freund gestorben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.
Der Angeklagte soll im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben, weil er zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis stand sowie aufgrund einer mutmaßlichen psychischen Erkrankung.
Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte sich der 23-Jährige bei dem Paar entschuldigt und gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Die beiden Opfer leiden bis heute psychisch und körperlich an den Folgen, wie sie vor Gericht schilderten.
Die Frau hatte berichtet, sie habe Angst gehabt, dass der Angeklagte sie töten wolle. Zwei Tage nach dem Messerangriff habe sie während ihres dreiwöchigen Klinikaufenthaltes einen Schlaganfall erlitten. Ihren Beruf als Friseurin könne sie wegen Einschränkungen eines Armes nicht mehr ausüben. Noch heute denke sie täglich an die Tat, sei sehr schreckhaft und befinde sich in psychologischer Behandlung. Der Angeklagte hatte sie nach diesen Schilderungen spontan um Verzeihung gebeten. «Ich vergebe, aber ich vergesse nicht», hatte die Frau daraufhin gesagt. Ihr Freund hatte berichtet, noch ständig Bauchschmerzen zu haben und unter Albträumen und Schlafstörungen zu leiden. Auch er befindet sich noch in psychologischer Betreuung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn, die Verteidigung fünf Jahre Haft gefordert. Beide wollten zudem eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.