KARLSRUHE/SAARBRÜCKEN. Rund ein halbes Jahr nach der Verurteilung einer Frau und ihres Sohnes zu lebenslanger Haft wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Sache entschieden.
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29. August 2023 würden als unbegründet verworfen, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit.
Zudem werde ein Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung als unzulässig verworfen. Mutter und Sohn hatten nach Ansicht des Landgerichts die Cousine der Angeklagten im Oktober 2022 aus Habgier erstochen und wurden zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Die 66-Jährige und ihr 45 Jahre alter Sohn hatten demnach gemeinsam beschlossen, die Frau aus dem saarländischen Heusweiler umzubringen, um sich deren Besitz anzueignen.
Im Oktober des vergangenen Jahres lockten die beiden Deutschen den Erkenntnissen des Gerichts zufolge das 74 Jahre alte Opfer – die Cousine der Angeklagten – unter einem Vorwand zu einem Haus in Hargarten-aux-Mines (Département Moselle) im benachbarten Frankreich. Im Wohnzimmer stach der Sohn mit einem Messer mehrfach auf das Opfer ein.