Betriebsprüfungen in RLP: Fast eine halbe Milliarde Mehreinnahmen 2023

Die Steuerbehörden rücken jährlich zu Tausenden Prüfungen in Betrieben aus. Das bringt Mehrsteuern in Millionenhöhe.

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Ein Bediensteter der Steuerfahndung trägt im Rahmen eines Pressetermins eine Schutzweste mit der Aufschrift «Steuerfahndung». Foto: Silas Stein/dpa

MAINZ. Durch Betriebsprüfungen sind in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr Mehrsteuern von fast einer halben Milliarde Euro festgestellt worden. Bei mehr als 7000 Prüfungen von Betrieben seien die Steuerbehörden im Land im Einsatz gewesen, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Die Summe der daraus resultierenden Mehrergebnisse habe sich auf rund 448 Millionen Euro belaufen. In den Jahren zuvor waren die Resultate der Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz deutlich geringer ausgefallen: Im Jahr 2022 lag die Summe bei 258,9 Millionen Euro. Im Jahr davor hatten die Betriebsprüfungen der Steuerbehörden Mehreinnahmen von etwa 369,6 Millionen Euro für das Land ermittelt.

Bei der Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern gebe es derzeit keine hohe Dynamik, berichtete die Finanzministerin. Es gebe zwar immer noch Selbstanzeigen, aber nicht mehr in großer Masse. Bei diesen gehe es aber in der Regel nicht um ausländische Kapitaleinkünfte, sondern andere Themen. Im vergangenen Jahr waren bei den Finanzämtern 694 Selbstanzeigen eingegangen.

Die meisten Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in Rheinland-Pfalz hatte es im Jahr 2014 mit 5193 gegeben. Dabei ging es oft um ausländischen Kapitaleinkünfte. Es kam zu Nachzahlungen in Millionenhöhe. Ein Jahr später ging die Zahl bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz stetig zurück. Ursache dafür war, dass die Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen strenger gefasst wurden.

Eine Steuerhinterziehung ist bei Selbstanzeige nur noch dann straffrei, wenn es um weniger als 25.000 Euro an Steuern geht. Bei höheren Summen bleibt der Steuersünder nur dann von einem Verfahren verschont, wenn noch ein Zuschlag von mindestens zehn Prozent gezahlt wird. Hinzu kommt, dass mit den meisten Staaten mittlerweile Abkommen über den Austausch von Informationen über Kapitaleinkünfte abgeschlossen wurden. (Quelle: dpa)

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