Polizei Trier: Schwerpunktkontrollen fortgeführt – 20 Personen im Trierer Palastgarten kontrolliert

3
Symbolbild; Kontrolle im Palastgarten; Foto: Lokalo.de (se)

TRIER. Nach Schwerpunkteinsätzen im Trierer Palastgarten am 26. Februar und 3. März, führte die Trierer Polizei am gestrigen Mittwoch, 6. März, erneut intensive Kontrollen im Bereich des Palastgartens durch.

Nach eigenen Angaben beobachteten Einsatzkräfte der Kriminalinspektion sowie Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei, unter anderem einen 25-Jährigen während eines Drogengeschäfts mit einer anderen Person. Bei der anschließenden Personenkontrolle wurden bei erstgenannten Mann 4,5 Gramm Haschisch aufgefunden. Der Abnehmer führte 2 Gramm Haschisch mit sich.

Die eingesetzten Beamten kontrollierten dabei insgesamt 20 Personen, stellten sieben Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest und erteilten 13 Platzverweise. Die Polizei werde auch weiterhin die Kontrollintensität im gesamten Palastgarten sowie an anderen Orten in der Stadt verstärken, heisst es in einer Mitteilung.

Vorheriger ArtikelRheinland-Pfalz: Polizei setzt zweimal Elektroschocker gegen aggressiven 26-Jährigen ein!
Nächster ArtikelGDL-Streik: Wer den Zug nehmen will, braucht Geduld – Was Reisende beachten sollten

3 Kommentare

  1. Mit der Legalisierung wird der
    „Marktplatz“ Palastgarten, was
    Mengen und Händleraufkommen
    betrifft, sprichwörtlich explodieren.

    Mit allen Szenetypischen
    Begleiterscheinungen.

  2. Bei dem Ergebnis haben die Einsatzkräfte wahrscheinlich meistens ihre Handybildschirme anstatt die „armen Drogenhändler“ beobachtet. Sollten sich mal ein Beispiel an Luxemburger Kollegen nehmen wie gestern berichtet. Anstatt lächerlichen Platzverweis können die Ergebnisse vorlegen. Wer soll hier verarscht werden, das nur 4,5 Gramm das Ergebnis sind und lächerliche Platzverweise, die eh keinen interessieren 😩😩😩😩😩😩😩 Aktion=Steuergeldverschwendung=Volksverarsche

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.