MAINZ. Im Kampf gegen Falschparker und für eine effektivere Ahndung solcher Verstöße setzen einige rheinland-pfälzische Städte auf Online-Portale zum bequemen Melden solcher Verstöße. Sofern Bürgerinnen und Bürger einen falsch geparkten Wagen sehen, der etwa einen Radweg zustellt oder der Fußgänger zwingt, auf die Straße auszuweichen, kann eine Anzeige mit einigen Klicks aufgegeben werden – wenn gewollt direkt mit dem Smartphone samt Foto von vor Ort.
Manchmal sind Anzeigen fehlerhaft
Die Stadt Trier setzt schon seit mehreren Jahren auf die Möglichkeit, online Privatanzeigen von falsch parkenden Fahrzeugen an das Ordnungsamt zu übermitteln. Dann, so heißt es auf der Seite, prüft die Bußgeldstelle, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, am Ende kann auf den Halter dann ein Verwarnungsgeld von 10 bis 55 Euro zukommen.
Im vergangenen Jahr gingen nach Angaben der Stadt auf diesem Weg 845 Anzeigen ein, in 805 Fällen mündete das in ein Verfahren. Bei den verbliebenen Fällen seien Anzeigen etwa falsch oder unklar gewesen oder es hätten Angaben gefehlt. Manchmal werde ein Fall auch der Verkehrsüberwachung zur Prüfung vor Ort übergeben, teilte die Stadt auf Anfrage mit.
In Ludwigshafen gibt es ein entsprechendes Online-Portal seit vergangenen Herbst – um solche Anzeigen schneller und bequemer zu machen, wie es heißt. Die Stadt weist darauf hin, dass die auf diesem Weg eingereichten Anzeigen nur dann bearbeitet werden können, wenn die Melder vollständige Angaben zu ihren Personalien machen.
Ludwigshafen: Portal wird gut angenommen
Es solle bequemer und schneller gehen, Parkverstöße anzuzeigen, erklärte die Stadt Ludwigshafen auf Anfrage. Davor hätten Bürgerinnen und Bürger ein Formular von der städtischen Homepage herunterladen und dieses gegebenenfalls samt Fotos per Email oder Post an die Bußgeldstelle schicken müssen.
Unter dem Strich habe sich die Zahl der monatlich eingehenden Privatanzeigen bislang nicht verändert, sagte ein Stadtsprecher. Im vergangenen Jahr seien es pro Monat im Schnitt insgesamt 370 Anzeigen wegen Falschparkens in Ludwigshafen gewesen. Man könne dennoch sagen, dass das Portal gut angenommen werde. «Eine aussagekräftigere Auswertung und Betrachtung ist wohl erst Mitte dieses Jahres möglich.» Erfahrungsgemäß können laut Stadt etwa 15 Prozent der Privatanzeigen nicht erfasst werden, weil sie fehlerhaft sind oder wichtige Angaben fehlen und diese auch nicht nachgereicht werden.
Mainz plant den Start eines Online-Formulars zur Meldung von Falschparkern. Wann genau das sein wird, steht nach Angaben der Landeshauptstadt noch nicht fest. Zwar beobachte man keine «gestiegene Falschparker-Quote», sagte ein Stadtsprecher. Aber es gebe seit Jahren viele Hinweise aus der Bevölkerung, wo vermeintlich falsch geparkt werde.
ADFC spricht von Zivilcourage – «kein Denunziantentum»
Koblenz und Kaiserslautern denken dagegen nicht über ein solches Portal oder Online-Formular nach. Es sei nicht beabsichtigt, so etwas einzurichten, heißt es aus den beiden Städten. Aufgrund zahlreicher Kontrollen und Ahndungen nehme das Problem nicht überhand, betonte ein Stadtsprecher in Koblenz.
Auch abseits der Kommunen gibt es Befürworter und eher skeptische Stimmen. Der Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Rheinland-Pfalz, Robert Wöhler, sagte, oft behinderten Falschparker den Radverkehr und stellten auch eine Gefährdung dar. Das sei etwa der Fall, wenn Radler von einem Radweg auf die Straße ausweichen müssten. «Daher finden wir es generell begrüßenswert, wenn die Kommunen auf einfachem und digitalem Weg Anzeigen über Falschparker entgegennehmen.»
Berechtigte Anzeigen wegen einer Behinderung oder Gefährdung des Radverkehrs seien kein Denunziantentum, sondern Zivilcourage, betonte Wöhler. Wichtig sei jedoch, dass Bürger nach einer solchen Anzeige auch eine Rückmeldung erhielten, dass ihr Vorgang bearbeitet werde. «Ansonsten fühlt es sich oft so an, als ob Anzeigen ins Leere laufen.»
Der ADAC Mittelrhein betont, es komme immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Wie geahndet werde, obliege den Kommunen. «Aus unserer Sicht ist ein Online-Portal nicht zwingend erforderlich, da immer auch die Möglichkeit der Meldung bei den örtlichen Polizeidienststellen besteht», teilte ein Sprecher mit. (Quelle: dpa)