Diebstahlserie in Trier-Nord: Prozess gegen 26-Jährigen beginnt

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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 4. März 2024 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Fällen, versuchten Diebstahls in zwei Fällen und versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls. Hintergrund ist eine Diebstahlserie in Trier-Nord.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 26-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Marokko zur Last, von Oktober bis Dezember 2023 mehrere Diebstahlstaten zur Finanzierung seines Lebensunterhalts begangen zu haben.

Am 17.10.2023 soll er im Geschäft der Firma Kaufland in Trier Kleidung Lebensmittel im Wert von 50 Euro entwendet haben, indem er diese Gegenstände in seinen Rucksack verpackt und sie unbezahlt mitgenommen haben soll.

Am 31.10.2023 habe er versucht, ein Parfum im Wert von gut 90 Euro in einer Filiale der Firma Müller in Trier zu entwenden, indem er es in seine Hosentasche gesteckt habe. Hierbei soll er beobacht und festgehalten worden sei. Bei einer Durchsuchung sei eine Weste im Wert von rund 25 Euro gefunden worden, die der Angeklagte zuvor in den Geschäftsräumen eines Bekleidungsgeschäftes gestohlen haben soll.

In der Nacht vom 8. Auf den 9.11.2023 soll der Angeklagte mindestens drei unverschlossene PKWs auf einem Firmengelände in Trier-Nord nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben, soll aber nicht fündig geworden sein. Im Anschluss habe er auf einem weiteren Firmengelände in Trier-Nord bei mehreren Fahrzeugen überprüft, ob diese verschlossen gewesen seien. Als ein Alarm ausgelöst habe, sei der Angeklagte geflüchtet.

Am 5.12.2023 soll er die Balkontür einer Wohnung in Trier-Nord gewaltsam geöffnet und die Wohnung betreten haben, um daraus etwas zu stehlen. Er soll jedoch von der Bewohnerin entdeckt worden und daraufhin geflüchtet sein, ohne etwas mitzunehmen. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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3 Kommentare

  1. Mutmaßlich kommt unser Gast
    aus dem nordafrikanischen Marokko,
    aufgrund seiner Traumatisierung
    und psychischen Einschränkungen
    während der Tatausführungen mit
    einer Bewährungsstrafe davon…

    Sollte er dennoch in Haft kommen,
    wird er sicherlich nach seiner
    Entlassung, bei den erlesenen
    Kaseler Demokraten und Gutmenschen
    ein neues Zuhause finden…

    Alles wird gut.

  2. Bagatelldelikte ! Der Herr steht schließlich noch am Anfang seiner Karriere und wird sich , nach etwas Übung, zukünftig sicher nicht mehr so dumm anstellen und ständig erwischen lassen. Da hat der Richter bestimmt Nachsicht und verbaut ihm nicht seine Zukunft!

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