Diskriminierende und Rassistische Sticker verschickt – Polizist entlassen!

0
Symbolbild; dpa

KOBLENZ. Ein Polizist verschickt diskriminierende und rassistische Sticker in Chatgruppen – und wird entlassen. Dagegen klagt er. Wie sieht es das Gericht?

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Polizisten wegen diskriminierender und rassistischer Chatinhalte aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen dürfen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Dem damaligen Polizeikommissar seien seine Pflichten «nicht einmal ansatzweise bewusst» und ihm fehle «erkennbar die erforderliche charakterliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten».

Der Polizeikommissar habe schon während seines Vorbereitungsdienstes über mehrere Monate hinweg Sticker in Whatsapp-Gruppen verschickt, hieß es weiter. Diese hätten diskriminierende, antisemitische, rassistische, menschenverachtende, frauen- und behinderten-feindliche sowie gewaltverherrlichende Inhalte gehabt.

Als das Land davon erfahren habe, sei zunächst ein Disziplinarverfahren und anschließend ein Entlassungsverfahren eingeleitet worden. Dagegen klagte der Polizist erfolglos. Er behauptete, bei den Stickern handele es sich lediglich um schwarzen Humor. Der Mann schied Ende 2022 aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aus. Laut Verwaltungsgericht wurde der Mann zudem im Februar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung schuldig gesprochen. Gegen das nun erfolgte Urteil kann Berufung beantragt werden.

Vorheriger Artikel++ Trierer Amokfahrer: Zeugin aus der Nachbarschaft spricht – Verfolgungswahn und erschreckende Details ++
Nächster ArtikelMit 2.000 Tonnen Flüssigdünger beladen – Tankschiff fährt sich auf der Mosel fest

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.